Sigmar Gabriel will Verkauf von Pegida-Galgen verbieten
Vor dem Landgericht Hamburg geht es am Freitag in einem Zivilverfahren um den sogenannten "Pegida-Galgen". Der frühere Vizekanzler Sigmar Gabriel fordert die Unterlassung des Verkaufs
einer Miniatur-Ausgabe des "Galgens", der 2015 in Dresden bei einer Pegida-Demonstration auf dem Theaterplatz zu sehen war und bundesweit für Entrüstung gesorgt hatte. Laut daran befestigten Schildern waren die beiden Schlingen für „Angela “Mutti„ Merkel“ und „Siegmar “das Pack„ Gabriel“
reserviert - wobei der Name des ehemaligen SPD-Chefs falsch geschrieben war.
Der Erbauer hatte damit gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung protestieren wollen; ein Händler aus unserer Region bot die Mini-Galgen später im Internet zum Verkauf an.
Im einstweiligen Verfahren (LG Hamburg 324 O 623/17 und 324 O 53/18) hatte das Landgericht bereits Ende 2017 der Forderung Gabriels mit einer Verfügung entsprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Der Anwalt des Galgen-Anbieters, Björn Clemens, sieht seinen Mandanten dagegen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Es handele sich um einen "satirischen Modellgalgen", weshalb auch die Kunstfreiheit zu beachten sei, sagte er. Es gehe nicht darum, "ob der Streitgegenstand möglicherweise geschmacklos ist, was man sicherlich so empfinden kann".
Verhandelt wird nach unseren Informationen am Freitag ab 12:00 Uhr am Landgericht Hamburg. Ob bereits eine Entscheidung fällt ist unklar. Vermutlich wird es drei Wochen dauern, sagte Anwalt Björn Clemens. Sigmar Gabriel selbst ist derzeit im Urlaub, teilte sein Büro in Berlin mit.
Strafrechtlich hatte der Verkauf der Mini-Galgen keine Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte Ende vergangenen Jahres ein Ermittlungsverfahren eingestellt, da sie weder den Verdacht der
öffentlichen Aufforderung zu Straftaten noch auf Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten erhärtet sah. (red mit dpa)