Prozess gegen mutmaßlichen Messerstecher und Islamisten
Vor dem Oberlandesgericht muss sich am Montag der mutmaßliche Islamist und Messerstecher aus Dresden verantworten. Dem 21-Jährigen Syrer wird vorgeworfen einen 55-Jährigen und 53-Jährigen Mann aus Nordrhein-Westfalen in der Altstadt unvermittelt mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der 55-Jährige verstarb noch im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Der 53-Jährige überlebte schwer verletzt. Wir berichteten darüber.
Grund für die Tat soll seine radikal islamistische Gesinnung gewesen sein. Offenbar wollte er die Männer dafür bestrafen, dass sie ein Paar waren. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Bis Ende Mai sind zunächst elf weitere Verhandlungstermine geplant.
Der Angeklagte kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland. 2018 war er vom OLG Dresden 2018 wegen Werbung für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, die nach Angriffen auf Beamte im Gefängnis erhöht wurde. Ende September 2020 wurde er aus der Haft entlassen, am 4. Oktober griff er die beiden Touristen an. Knapp drei Wochen später wurde der 21-Jährige gefasst.
Der Beschuldigte selbst will sich im Prozess nicht zu dem Verbrechen äußern und sich „schweigend verteidigen“, wie es sein Anwalt ausdrückte. Dennoch wurden schon zu Beginn zahlreiche Details der Tat und ihrer Umstände bekannt. Denn ein Arzt und forensische Psychiater hatte sich im März stundenlang mit dem Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt Dresden unterhalten. Dabei zeigte sich der Syrer auskunftsbereit.
Demnach trug er sich schon in der Haft mit dem Gedanken, Ungläubige zu töten. Er bezog sich dabei auf eine Sure aus dem Koran, wonach man auf dem Wege Gottes jene bekämpfen soll, die einen selbst bekämpfen. Am 4. Oktober 2020 betete der Syrer den Angaben zufolge erst in der Moschee. Dann hörte er sich eine Predigt und religiöse Lieder an, um sich so für die Tat zu rüsten. Am Abend fuhr er mit der Bahn in die Dresdner Innenstadt, mit zwei Messern bewaffnet und auf der Suche nach Opfern. Erst hatte er ein Pärchen im Visier, später folgte er einen einzelnem Mann.
Die beiden Touristen wurden nach Darstellung der Bundesanwaltschaft als „Repräsentanten einer vom ihm als “ungläubig„ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung“ Zufallsopfer. Dem Gutachter hatte er berichtet, die beiden Männer hätten sich an den Händen gehalten. Homosexuelle dürfe man als Feinde Gottes bekämpfen und töten. Denn schließlich habe Gott Frau und Mann geschaffen, um Kinder zu zeugen - so das Weltbild des Angeklagten.
Der Angriff erfolgte von hinten. Kurz davor sollen dem 21-Jährigen nach eigenem Bekunden noch einmal Zweifel gekommen sein. Doch durch einen Schwur gegenüber Gott habe er sich verpflichtet gefühlt, die Tat auszuführen. Der Syrer stach fast gleichzeitig auf beide Männer ein, die zu Boden gingen und um Hilfe riefen. Der Täter flüchtete und versteckte sich in einem Haus, erst am Morgen kehrte er in seine Unterkunft zurück.
Nach den Worten des Gutachters hatte sich der Beschuldigte bei seinem Gespräch mit ihm nachdenklich und auf eine „irritierende Weise selbstkritisch“ zu der Tat geäußert. Denn er machte sich Vorwürfe, nicht stark genug gewesen zu sein. Er habe zwar zugestochen, aber „nicht mit dem Herzen.“ Auch dass eines der beiden Messer abbrach, wertete als Beleg für mangelnde Stärke. Etwas Falsches habe er in der Tat nicht erkennen können, sagte er dem Gutachter. Einen Fehler sah er lediglich darin, sich vorher nicht mit Vertretern des Kalifats verständigt und dem IS einen Treueschwur geleistet zu haben.
Verteidiger Peter Hollstein gab in einer Verhandlungspause zu, dass der Beschuldigte mit seinen Äußerungen gegenüber dem Gutachter de facto ein Geständnis abgelegt habe. „Die Katze ist insofern aus dem Sack. Er hat die Tat eingeräumt. Es ist hier der richtige Täter vor Gericht.“ Sein Mandant habe mit dem Gutachter auch über seine Motivlage gesprochen. Die von der Bundesanwaltschaft genannten Mordmerkmale seien erfüllt. Die andere Frage sei aber, ob Jugendstrafrecht und die Sicherungsverwahrung zur Anwendung kommen.
Laut Hollstein geht es beim Jugendstrafrecht darum, ob Reifedefizite bestehen. Sein Mandant sei damals nach Jugendstrafrecht verurteilt worden und habe drei Jahre in einer Jugendstrafanstalt abgesessen. Die Frage sei nun, wo eine „Nachreifung“ erfolgt sein soll: „Was ist jetzt anders als vor der Inhaftierung“ Das Tat selbst sei allerdings keine „jugendtypische Tat“: „Das ist allen bewusst.“ Das Gericht müsse jedoch die Frage der Reife klären. Die Frage der Reue stehe nicht im Raum. Der Syrer habe aus religiösen Motiven gehandelt und sei überzeugt, das Richtige getan zu haben.