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Zweifel an Unbefangenheit - Richter Maier für Verkehrsunfälle zuständig

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Der Dresdner AfD-Bundes­tags­wahl­kan­didat und Richter Jens Maier wird am Landge­richt Dresden künftig nicht mehr für Medien­recht und Verfahren zum Schutz der persön­lich Ehre verant­wort­lich sein. Das teilte das Landge­richt Dresden am Diens­tag­mittag mit. In der schrift­li­chen Mittei­lung heißt es, dass das Präsi­dium des Gerichtes am Montag­abend im Einver­nehmen mit Richter Maier beschlossen habe, die Zustän­dig­keit für die Bearbei­tung von Verfahren aus dem Bereich des Presse- und Medien­rechtes und des Schutzes der persön­li­chen Ehre einer anderen Zivil­kammer zu übertragen. "Der Präsi­dent des Landge­richts hat zu diesem Zweck eine weitere Zivil­kammer einge­richtet, die die Verfahren aus diesem Bereich übernimmt. Richter Jens Maier gehört dieser Kammer nicht an."Zweifel an Unbefan­gen­heitDurch die Verla­ge­rung der Zustän­dig­keit soll jeder Zweifel an einer Unbefan­gen­heit des Gerichtes vermieden werden, teilte ein Sprecher des Gerichtes mit. "In der Vergan­gen­heit waren in einigen Fällen unter anderem von Betei­ligten Zweifel geäußert worden, dass Richter Maier im Hinblick auf seine Mitglied­schaft in der AfD und seine Kandi­datur um ein Bundes­tags­mandat dieser Partei in Verfahren unbefangen richten könne, in denen es um stark politisch geprägte Fragen gehe. Dies ist bei Fällen aus dem Presse­recht und dem Ehrschutz häufiger der Fall." Zuletzt hat sich Maier in einem Verfahren des AfD-Landtags­ab­ge­ord­netenJens Spangen­berg gegen das Kultur­büro Sachsen selbst für befangen erklärt. Mit der beschlos­senen Änderung der Zustän­dig­keit werden diese Probleme künftig vermieden, teilte das Gericht mit.Maier für Verkehrs­un­fälle und allge­meines Zivil­recht zuständigMaier wird für Berufungen bei Verkehrs­un­fällen und allge­meine Zivil­sa­chen zuständig sein. "Richter Maier bleibt Mitglied der 3. Zivil­kammer, welche die Verfahren aus den oben genannten Berei­chen (Medien- und Presse­recht) an die neue 1. Zivil­kammer abgibt. Die 3. Zivil­kammer bearbeitet weiterhin alle Berufungen in Verkehrs­un­fall-Sachen und allge­meine Zivil­sa­chen."Maier, der auch mit einer Rede vor dem Auftritt von Björn Höcke in Dresden für Schlagzeilen gesorgt hat, ist am Wochenende bei Landesparteitag der AfD in Klipphausen auf den aussichtsreichen zweiten Listenplatz für die Bundestagswahl gewählt worden.Maier hatte vor zwei Wochen mit einer Rede bei der Veran­stal­tung der Jungen Alter­na­tive im Ballhaus Watzke für Kritik gesorgt. Der Richter hatte dabei unter anderem den "Schuld­kult" der Deutschen für "endgültig beendet" erklärt. Die Staats­an­walt­schaft Dresden leitete Ermitt­lungen wegen des Verdachts der Volks­ver­het­zung ein.