++ EIL ++

Zweierlei Maß bei Demos am Tag der Einheit? „Vorwurf unzutreffend“

Zuletzt aktualisiert:

Das Dresdner Ordnungsamt wehrt sich gegen Vorwürfe, bei den Demons­tra­tionen am Tag der Einheit mit zweierlei Maß gemessen zu haben. Grüne und Linke hatten kriti­siert, dass Pegida-Gegen­pro­teste einge­schränkt wurden, während beispiels­weise am Neumarkt ungehin­dert gepöbelt werden konnte. Vom Ordnungsamt hieß es, die Versamm­lungs­be­hörde habe gesetz­liche Vorgaben umzusetzen und nicht politi­sche Signale auszu­senden. Weiter hieß es: "Soweit mit Sponta­n­ak­tionen festge­legte Aufzugs­routen be- oder verhin­dert werden, werden diese in der Regel nicht zugelassen."Eine Auflö­sung der unange­mel­deten Demons­tra­tionen auf dem Neumarkt und Theater­platz war aufgrund gesetz­li­cher Hürden demnach nicht möglich: "Versamm­lungs­be­hörde und Polizei sind an die gesetz­li­chen Vorgaben gebunden und haben Ihre Entschei­dungen daran auszu­richten. Ein Auflö­sungs­grund nach § 15 Absatz 3 des Sächsi­schen Versamm­lungs­ge­setzes war nicht erkennbar. Eine Versamm­lung kann nicht bereits deshalb aufge­löst werden, weil sie keinen Versamm­lungs­leiter hat."Auch Schmä­hungen und Belei­dungen ("Fotze", Affen­laute bei dunkel­häu­tigem Kirchen­be­su­cher) sind demnach kein Grund, eine Demons­tra­tion aufzu­lösen: "Über die Straf­bar­keit von Wortäu­ße­rungen haben die Straf­ver­fol­gungs­be­hörden zu befinden, soweit diese Äußerungen einer konkreten Person zuzuordnen sind. Auch hier gilt, dass das Fehlver­halten Einzelner nicht die Auflö­sung einer Versamm­lung recht­fer­tigt."Nicht regis­triert hat der Mitar­beiter des Ordnungs­amtes, dass bei der Demons­tra­tion am Schil­ler­platz auch mindes­tens zwei Hunde waren, obwohl Hunde laut Aufla­gen­be­scheid nicht zugelassen waren.Das vollständige Statement des Ordnungsamtes finden sie hier (PDF).