Zweierlei Maß bei Demos am Tag der Einheit? „Vorwurf unzutreffend“
Das Dresdner Ordnungsamt wehrt sich gegen Vorwürfe, bei den Demonstrationen am Tag der Einheit mit zweierlei Maß gemessen zu haben. Grüne und Linke hatten kritisiert, dass Pegida-Gegenproteste eingeschränkt wurden, während beispielsweise am Neumarkt ungehindert gepöbelt werden konnte. Vom Ordnungsamt hieß es, die Versammlungsbehörde habe gesetzliche Vorgaben umzusetzen und nicht politische Signale auszusenden. Weiter hieß es: "Soweit mit Spontanaktionen festgelegte Aufzugsrouten be- oder verhindert werden, werden diese in der Regel nicht zugelassen."Eine Auflösung der unangemeldeten Demonstrationen auf dem Neumarkt und Theaterplatz war aufgrund gesetzlicher Hürden demnach nicht möglich: "Versammlungsbehörde und Polizei sind an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und haben Ihre Entscheidungen daran auszurichten. Ein Auflösungsgrund nach § 15 Absatz 3 des Sächsischen Versammlungsgesetzes war nicht erkennbar. Eine Versammlung kann nicht bereits deshalb aufgelöst werden, weil sie keinen Versammlungsleiter hat."Auch Schmähungen und Beleidungen ("Fotze", Affenlaute bei dunkelhäutigem Kirchenbesucher) sind demnach kein Grund, eine Demonstration aufzulösen: "Über die Strafbarkeit von Wortäußerungen haben die Strafverfolgungsbehörden zu befinden, soweit diese Äußerungen einer konkreten Person zuzuordnen sind. Auch hier gilt, dass das Fehlverhalten Einzelner nicht die Auflösung einer Versammlung rechtfertigt."Nicht registriert hat der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, dass bei der Demonstration am Schillerplatz auch mindestens zwei Hunde waren, obwohl Hunde laut Auflagenbescheid nicht zugelassen waren.Das vollständige Statement des Ordnungsamtes finden sie hier (PDF).