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Zu späte Hilfe nach Zusammenbruch bei Triathlon? - Prozess

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Haben Rettungssanitäter einen zusammengebrochenen Triathleten nicht rechtzeitig und nicht richtig behandelt? Mit dieser Frage setzt sich am Mittwoch (29.11.) das Oberlandesgericht in Dresden auseinander. Der Kläger habe 2017 an einem Freizeit-Triathlon in Moritzburg (Landkreis Meißen) teilgenommen und sei kurz nach Zieleinlauf zusammengebrochen, erklärte das Oberlandesgericht Dresden am Montag. Er sei der Meinung, die Einsatzkräfte hätten ihn zu spät und fehlerhaft behandelt. Zudem habe der Notarzt früher verständigt werden müssen.

Der Mann hatte sich den Angaben zufolge nach dem Zusammenbruch in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden. Er sei dann für mehr als zwei Monate arbeitsunfähig gewesen, hieß es.

Die Beklagten - Triathlon-Veranstalter und Sanitäter - widersprechen dem Sportler. Ihrer Schilderung zufolge hatten die Sanitäter alles erforderliche getan, um dem Triathleten zu helfen, hieß es. Die Versorgung des Mannes habe sich auch schwierig gestaltet, weil der Kläger die Behandlung zunächst abgelehnt hatte. Das Landgericht hatte die Klage abgelehnt, wie das OLG weiter mitteilte. (dpa)