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Dresden hebt Öffnungen wieder auf

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Der Antrag der Stadt auf eine Sondergenehmigung zur Öffnung von Zoos, Museen und den „Click & Meet“- Angeboten über Ostern wurde abgelehnt. Das teilte die Verwaltung am Mittwochabend mit und verkündete damit die Entscheidung des Sozialministeriums. Obwohl am Donnerstag die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft tritt, soll die Inzidenzunabhängige Öffnung von Zoos, Museen und Geschäften erst ab Dienstag, dem 06. April, möglich sein. Deshalb bleiben alle Einrichtungen ab Donnerstag wieder geschlossen.

Eigentlich hätten die „Click & Meet“- Angebote im Einzelhandel, die Museen und der Zoo bereits am Dienstag wieder schließen müssen. Grund dafür ist die hohe Inzidenz in der Stadt. Diese lag bereits am Wochenende drei Tage am Stück bei einem Wert von über 100. Oberbürgermeister Dirk Hilbert führte am Dienstag allerdings nur die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, sowie das Alkoholverbot in der Stadt wieder ein. Mit der Sondergenehmigung erhoffte er sich, die Angebote nicht für wenige Tage schließen zu müssen, bis eine Inzidenzunabhängige Öffnung mit negativem Testergebnis erlaubt sei.

ab 1. April 2021 gilt

Schließen müssen: Einrichtungen des Einzel- und Großhandels, die laut Corona-Schutz-Verordnung nicht zur Deckung des Grundbedarfs gehören; körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Kosmetik-, Nagel- oder Tattoo-Studios; botanische und zoologische Gärten sowie Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten

Geöffnet bleiben dürfen: Betriebe für medizinisch notwendige Handlungen, Friseure und Fußpflegen, Blumen- und Bücherläden, Bibliotheken, Fahrschulen sowie Musikschulen für den Einzelunterricht

Individualsport:               zu zweit oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich oder Außensportanlagen ist ebenfalls nicht mehr möglich

Die Regelungen gelten bis einschließlich Montag, 5. April 2021.

weitere Informationen: www.dresden.de/corona