Zehn Jahre Haft für Totschläger von Bad Elster
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Nach einem Verbrechen in Bad Elster vor acht Jahren hat das Zwickauer Landgericht den Täter zu zehn Jahren Haft verurteilt – wegen Totschlags. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann sein Opfer erschlagen hatte und die Leiche an der Talsperre Pöhl ablegte.
Der Mordvorwurf wurde fallen gelassen. Unklar blieb das Motiv. Beweise gab es nicht. Das Gericht stützte sich auf Indizien.
So war das Handy des 34-jährigen Angeklagten am Tatort geortet worden. Der Kasache hatte zudem das Auto seines damals 48-jährigen Opfers einen Tag nach der Tat verkauft.
Beim Strafmaß wurde angerechnet, dass der Kasache bereits in Lettland und Deutschland in Haft saß.