Wohnzuschüsse in Dresden steigen um bis zu 11 Prozent
Das Dresdner Sozialamt und das Jobcenter passen zum neuen Jahr die Wohnzuschüsse an. Die Richtwerte steigen um drei bis elf Prozent, je nachdem wie viele Menschen im Haushalt leben. Besonders groß sei der Anstieg bei Alleinlebenden und bei Haushalten mit vier Personen oder mehr, teilte die Stadtverwaltung mit. Bei Alleinlebenden sind nun beispielsweise ab Januar nun 378 Euro Kaltmiete möglich, vorher waren es 20 Euro weniger. Bei fünf Personen steigt der Zuschuss um fast 80 Euro. Anspruch auf Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung haben Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld-Empfänger. Alle zwei Jahre werden die Zuschüsse überprüft und angepasst. "Die neuen Angemessenheitsrichtwerte spiegeln die steigenden Mieten am Dresdner Wohnungsmarkt wider", teilte Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann mit.
Konkret gelten ab 1. Januar 2019 folgende Richtwerte pro Monat:
Haushalt mit 1 Person
neue Bruttokaltmiete 378,39 Euro (vorher 358,74 Euro) +19,65 Euro (+5,5 %)
2 Personen
neue Bruttokaltmiete 444,51 Euro (vorher 429,88 Euro) +14,63 Euro (+3,4 %)
3 Personen
neue Bruttokaltmiete 518,76 Euro (vorher 500,50 Euro) +18,26 Euro (+3,6 %)
4 Personen
neue Bruttokaltmiete 603,63 Euro (vorher 572,73 Euro) +30,90 Euro (+5,4 %)
5 Personen
neue Bruttokaltmiete 775,54 Euro (vorher 697,55 Euro) +77,99 Euro (+11,2 %)
Hintergrundinformationen der Stadtverwaltung:
Hintergrund der Anhebung zum Jahresanfang 2019 ist die turnusmäßige Überprüfung der Angemessenheitsrichtwerte im Rhythmus von zwei Jahren. In die Berechnung fließen die Daten des aktuellen Dresdner Mietspiegels sowie der letzten Kommunalen Bürgerumfrage ein. Die wissenschaftliche Datenaufbereitung und Datenauswertung wurde im Rahmen des vom Bundessozialgericht bestätigten sogenannten schlüssigen Konzepts erneut durch das Darmstädter Forschungsinstitut Wohnen und Umwelt im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden vorgenommen. Ende 2020 werden die Richtwerte erneut überprüft.
Anspruch auf Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung haben Bürgerinnen und Bürger, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und auf Unterstützung des Jobcenters (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder Sozialamts (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) angewiesen sind.