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Windräder auf 1.000 Meter Abstand zu Wohnhäusern

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Der Landtag hat die sächsische Bauordnung geändert und dabei auch den 1000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden besiegelt. Vom Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um das Repowering, also das Nachrüsten bestehender Anlagen, geht, oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll. Mit der Regelung will Sachsen erreichen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Die Linken stimmten gegen die Änderung der Bauordnung, die AfD enthielt sich.

Linke-Politiker Marco Böhme zeigte sich „fassungslos“. Es gehe darum, von fossilen Rohstoffen unabhängig zu werden und erneuerbare Energie endlich stärker zu nutzen. CDU, Grüne und SPD würden mit ihrer Entscheidung den Stopp des Windenergie-Ausbaus zementieren. So ließe sich das Ziel der Bundesregierung - zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen - nicht erfüllen. Bei dem Mindestabstand würden mehr als 90 Prozent der sächsischen Planungsfläche für die Nutzung der Windkraft wegfallen. Wegen des Bestandsschutzes könne die Bundesregierung die Abstandsregel nicht mehr kippen.

Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther (Grüne) stellte das anders dar: „Der heute beschlossene Kompromiss erfüllt den Koalitionsvertrag, geht aber wichtige Schritte weiter. Gemeinden können mit demokratischen Beschlüssen endlich eigene Projekte umsetzen, und sie können die 1000 Meter unterschreiten. Damit erschließen wir erhebliche zusätzliche Flächenkulissen. Und natürlich gilt: Der Bund wird in Kürze konkrete Flächenvorgaben machen, die auch für Sachsen gelten“, sagte Günther der Deutschen Presse-Agentur.

Auch von der Bewegung „Fridays for Future“ gab es Kritik: „2022 eine 1000-Meter-Abstandsregel einzuführen, ist schlichtweg absurd. Jeden Tag schauen wir zu, wie die Nutzung fossiler Energien Kriege an- und die Atmosphäre aufheizt“, erklärte Mitstreiterin Janina Lohmann. Wer jetzt durch ein solches Gesetz den Ausbau der Erneuerbaren bremst, verkenne die Realität und setze Menschenleben aufs Spiel.

Zustimmung kam von der FDP: Die Mindestabstandsregelung sei eine gute Entscheidung für die Menschen im Freistaat, erklärte der Dresdner Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst. „Denn der weitere Ausbau der Windkraft in Sachsen kann nur mit Akzeptanz in der Bevölkerung gelingen, nicht mit der gesetzlichen Brechstange. Die neue Regelung ist daher eine gute verlässliche Größe, auf die sich vor allem die Menschen in den ländlichen Regionen zukünftig verlassen können.“
„Es ist sehr erfreulich, dass die Grünen innerhalb der Kenia-Koalition nachgegeben mussten. Gleichzeitig muss allen Beteiligten in der Sächsischen Staatsregierung klar sein, dass eine generelle Aufweichung der Mindestabstandsregelung über den Bund nicht kommen wird“, unterstrich Herbst. Sie entspreche nicht dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Daher werde die FDP-Fraktion im Bundestag auch keiner Abschaffung zustimmen.

Thomas Thumm von der AfD erklärte: „Die Staatsregierung teilt mit ihrer Neuregelung Hausbewohner im Umkreis von Windparks danach ein, ob sie im vierten oder fünften Wohnhaus leben. Wer bisher idyllisch am Rande eines kleinen Dorfs im Erzgebirge, Vogtland oder der Lausitz – umgeben von nur wenigen anderen Häusern – wohnte, bekommt womöglich schon bald einen Windpark direkt vor die Nase gesetzt und muss dann mit Schattenwurf und anderen Beeinträchtigungen leben. Erst ab dem fünften Wohngebäude soll diese Zumutung unterbunden werden.“

Die Abstandsregelung ist aber nur ein Punkt in der Neufassung der Bauordnung des Freistaates. Mit den Änderungen setzt Sachsen Beschlüsse der Bauministerkonferenz um. Die einheitlichen Regelungen betreffen unter anderem die Erleichterung für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und von Ladestationen für Elektromobilität. Sachsen fördert mit der neuen Bauordnung zudem das Bauen mit Holz als umweltschonend und nachhaltig. (dpa)