Wildvogelgeflügelpest in Dresden nachgewiesen
In Dresden ist die Wildvogelgeflügelpest nachgewiesen worden. Wie die Stadt mitteilte, konnte der Verdacht auf die Geflügelpest (Infektion mit dem Influenza A Virus des Subtyps H5N8) bei drei verendet aufgefundenen Wildgänsen durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt werden. Damit wird der Ausbruch der Krankheit in Dresden amtlich festgestellt.
Aufgrund der landesweiten Verbreitung des Virus ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Daher gilt weiterhin die Stallpflicht für sämtliches Geflügel im gesamten Stadtgebiet. Ziel ist die Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuche in Nutzgeflügelbestände.
Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und es treten schwere allgemeine Krankheitssymptome, wie plötzlicher Tod oder Rückgang der Legeleistung auf. Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, die geltenden Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Der Kontakt zu Wildgeflügel ist unter allen Umständen zu verhindern. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bisher nicht angemeldet haben, müssen sich umgehend im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden registrieren lassen, so die Stadt.
Meldungen kranker oder verendeter Wildvögel - insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel - können unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden unter 0351 408 0511 oder veterinaeramt@dresden.de übermittelt werden.
Obwohl in Deutschland keine H5N8-Infektionen beim Menschen bekannt sind, sollten tote Vögel nicht berührt werden!