++ EIL ++

Wende bei Ermittlungen gegen LKA-Beamten

Zuletzt aktualisiert:

Im Fall der zerstü­ckelten Leiche von Reichenau hat der Anwalt des unter Mordver­dacht stehenden Polizisten Beschwerde gegen die Inhaf­tie­rung seines Mandanten beim Amtsge­richt in Pirna einge­legt. Wie "Der Spiegel" berichtet, geht Rechts­an­walt Endrik Wilhelm inzwi­schen davon aus, dass sich das Opfer, ein 59 Jahre alter Geschäfts­mann aus Nieder­sachsen, selbst stran­gu­liert hat. Er stütze sich dabei auf ein Video, das im Zuge der Ermitt­lungen aufge­taucht sei. "Ich habe das Video gesehen", sagte Wilhelm. Er habe weiterhin Anhalts­punkte dafür, dass bei den ersten Verneh­mungen ohne Anwalt Druck auf seinen Mandanten ausgeübt worden sei, sagte Wilhelm. Daran, dass sein Mandant die Leiche des Mannes vergraben habe, gebe es keinen Zweifel. Das sei aber auf Verlangen geschehen. Das Amtsge­richt in Pirna wartet jetzt auf die Akte und eine Stellung­nahme der Staats­an­walt­schaft Dresden sowie auf das Video. Erst dann könne man eine Entschei­dung fällen, so Sprecher Andreas Beeskow. In dem Fall hatte der Polizei­be­amte, der als Schrift­sach­ver­stän­diger für das sächsi­sche Landes­kri­mi­nalamt tätig war, gestanden, den 59-Jährigen im vergan­genen November auf dessen Verlangen getötet und im Garten vergraben zu haben. Die Ermittler hatten tagelang auf dem Grund­stück eines ehema­ligen DDR-Ferien­heims, in dem der Polizist lebte und Gäste bewir­tete, nach dem Toten gesucht. Die beiden hatten sich im Internet kennen­ge­lernt.