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Weiteres Urteil zu Ausschreitungen in Heidenau

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Mehr als zwei Jahre nach den Ausschrei­tungen in Heidenau ist ein weiteres Urteil gefallen. Ein heute 20-Jähriger ist am Dresdner Amtsge­richt wegen schweren Landfrie­dens­burches zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verur­teilt. Er hatte demnach bei den Ausschrei­tungen vor dem ehema­ligen Praktiker im August 2015 gezielt Gegen­stände auf Polizisten geworfen. Auch beim Angriff auf Ausländer beim Stadt­fest 2016 war er betei­ligt. LKA-Sprecher Tom Bernhardt: "Hinter­grund der Straf­taten aus dem Jahr 2015 waren die gewalt­samen Proteste gegen die Eröff­nung einer Erstauf­nah­me­ein­rich­tung für Asylbe­werber in einem ehema­ligen Heide­nauer Baumarkt. Der zur damaligen Tatzeit noch Jugend­liche hatte sich aktiv an Angriffen gegen Polizei­be­amte betei­ligt, indem er gezielt Gegen­stände in deren Richtung warf. Mehrere Polizei­be­amte wurden dabei verletzt. Im Rahmen der umfang­rei­chen Ermitt­lungen im Verfahren der General­staats­an­walt­schaft Dresden, gab es zahlreiche Hinweise, auswert­bares Bildma­te­rial und Zeugen­aus­sagen, durch die der nunmehr Verur­teilte eindeutig als Täter identi­fi­ziert werden konnte."Im Rahmen der Verhand­lung am Amtsge­richt Dresden musste sich der Angeklagte außerdem noch wegen des Verwen­dens von Kennzei­chen verfas­sungs­wid­riger Organi­sa­tionen, Verstößen gegen das Versamm­lungs­ge­setz sowie Körper­ver­let­zung und Sachbe­schä­di­gungen verant­worten, hieß e. Der junge Mann befand sich während der Gerichts­ver­hand­lung bereits in U-Haft. Das Urteil fiel bereits am Freitag vergan­gener Woche, wurde aber erst jetzt bekannt. Da es sich um eine Jugend­straf­sache handelte, bestand Abstim­mungs­be­darf mit dem General­staats­an­walt, teilte ein LKA-Sprecher auf unsere Anfrage mit. Deswegen wurden auch keine nähere Angaben zum Alter oder der Identität des Angeklagten gemacht.