Weitere Erleichterung bei Maskenpflicht in Sachsen
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Die Maskenpflicht in Sachsen wird weiter gelockert. Ab sofort reicht im Gesundheits- und Pflegebereich eine einfache OP-Maske, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Grundlage ist die neue Corona-Verordnung, die am 1. Mai in Kraft tritt.
Diese Erleichterung gilt allerdings nicht im Nahverkehr. Hier brauchen Fahrgäste weiterhin eine FFP2-Maske, so das Sozialministerium. Für den Zutritt zu heilpädagogischen Kindertagesstätten wird zweimal pro Woche ein Test benötigt.
