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Wegen Haushaltssperre - 18 Brunnen sprudeln nicht

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Für viele Gäste, aber auch Dresdner ist es ein Skandal: 18 öffent­liche Brunnen werden in diesem Jahr nicht sprudeln. Wie die Stadt­ver­wal­tung auf unsere Anfrage mitteilte, wird ein Drittel der Brunnen wegen der Haushalts­sperre in diesem Jahr nicht in Betrieb genommen - so zum Beispiel auch die Wasser­spiele am Altmarkt, an der Centrum Galerie oder am Bahnhof Neustadt. "Der Brunnen­be­trieb sei eine so genannte freiwil­lige Aufgabe, die Stadt ist dazu nicht verpflichtet", heißt es zur Begrün­dung aus dem Rathaus. Die Stadt spart dadurch 64.000 Euro ein.

Gleich­zeitig hofft das Rathaus auf Spenden von Bürgern an den Fonds Stadt­grün, damit die Brunnen laufen, hieß es.Diese Brunnen bleiben trocken:- Wasser­be­cken Wiener Platz (4 Wasser­be­cken)- Puste­blu­men­brunnen Albert-Wolf-Platz- Wasser­spiel Centrum Galerie- Findlings­brunnen- Wasser­spiele Altmarkt (5 Wasser­be­cken)- Wasser­spiel Schle­si­scher Platz- Fontäne Bürger­wiese- Glasbrunnen- Müller­brunnen- Mozart­brunnen- Europa­brunnen- Rathaus­brunnen Pillnitz- Friedens­brunnen- Brunnen Gönns­dorfer Park- Trinbrunnen Schloß­straße (Baumaß­nahme Kultur­pa­last)- Märchen­brunnen Seidel­park- Wasser­spiel Espen­straße (Baumaß­nahmen Labor­schule)- Wasser­spiel Kirschen­straße/Omsewitzer RingSanie­rungs­be­dürf­tige Brunnen:- Brunnen II am Neustädter Markt- Brunnen Thäter­straße/Mengs­straße- Schiller-Körner-Brunnen, Schil­ler­straße- Teich­an­lage Am Brunnen Pappritz- Teich­an­lage Fichte­park (Sanie­rung 1. Bauab­schnitt 2016 geplant)Die ausführ­liche Stellung­nahme aus dem Amt für Stadt­grün:Die 18 ausge­wählten Brunnen der Landes­haupt­stadt Dresden werden aufgrundder von der Stadt­käm­merei ausge­spro­chenen Haushalts­sperre nicht in Betriebgenommen. Betroffen von dieser Haushalts­sperre sind alle Geschäfts­be­reicheder Stadt­ver­wal­tung.Im Rahmen dieser Festle­gung unter­liegen die Handlungen mit finan­zi­ellenAuswir­kungen engen Grenzen. Unabhängig von der Höhe der anfal­lenden Kostendürfen Leistungen nur in Anspruch genommen werden, wenn sie· vertrag­lich gebunden sind,· der Gefah­ren­ab­wehr dienen· oder unauf­schiebbar sind.Der Brunnen­be­trieb – wie auch viele andere Aufgaben – fällt in keine derKatego­rien – er ist eine so genannte „freiwil­lige Aufgabe“. Zu diesenfreiwil­ligen Aufgaben ist die Kommune nicht verpflichtet. Inner­halb derÄmter findet dabei ein Abwägungs­pro­zess statt, an welchen Stellen genau dieEinspa­rungen erfolgen, um die unmit­tel­baren Auswir­kungen auf dieBürge­rinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Um derangespro­chenen Verant­wor­tung im Rahmen einer Touris­ten­stadt nachzu­kommen,wurde die Entschei­dung getroffen, etwa zwei Drittel der Brunnen in Betriebzu nehmen.Die genannten 37.000 Euro stellen dabei nicht den gesamten einge­spartenBetrag dar. Zu den einge­sparten Betriebs­kosten kommen nicht anfal­lendeReparatur- und Wartungs­kosten, so dass die Stadt insge­samt über 64.000 Euroeinspart.Die Entschei­dung wurde für den Zeitraum der Haushalts­sperre getroffen. Wennsie aufge­hoben wird, können weitere Anlagen in Betrieb gehen. DieEntschei­dung, welche Brunnen laufen, wurde zwischen dem Amt für Stadt­grünund Abfall­wirt­schaft und Geschäfts­be­reich Umwelt und Kommu­nal­wirt­schaftabgestimmt.Im Rahmen der Haushalts­pla­nung für 2017/2018 gehen wir davon aus, dass alle funkti­ons­be­reiten Brunnen laufen werden. Die Stadt setzt zudem auf dasbereits vorhan­dene große Engage­ment der Bürge­rinnen und Bürger. AuchSpenden an den Fonds Stadt­grün können dazu beitragen, dass die Brunnenlaufen.