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Wegen Corona-Spaziergang: Dresdner Polizist entlassen

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Weil er in der Corona-Pandemie zu einem „Spaziergang“ aufgerufen hat, ist ein Dresdner Polizist jetzt seinen Job los. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts löste sein Beamtenverhältnis auf Antrag der Polizeidirektion auf.

Der Betroffene erklärte, er habe gar keine Versammlung organisieren wollen. Er habe lediglich gepostet, dass er sich bei einem Spaziergang über den „Wahnsinn“ Gedanken machen wollte. Laut Gericht hatte er aber in anderen Posts auch das politische System der Bundesrepublik in Frage gestellt.

Aus Sicht der Disziplinarkammer hat der Polizeibeamte, der wegen ähnlicher Beiträge in sozialen Medien bereits disziplinarrechtlich belangt worden war, das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen endgültig verloren, hieß es in der Urteilsbegründung. Durch den Aufruf zur Umgehung von Coronavorschriften sowie durch weitere Posts in sozialen Netzwerken habe er zum Ausdruck gebracht, dass er nicht bereit sei, ihm nicht genehmes geltendes Recht durchzusetzen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats kann der Mann Berufung beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. (mit dpa)