Warnung vor Bränden: extreme Trockenheit in Dresden
Die Feuerwehr und der Sachsenforst warnen weiter vor der extremen Waldbrandgefahr. Seit Mittwoch gilt die höchste Warnstufe 5. Brände können extrem leicht entstehen, dazu reicht eine achtlos weggeworfene Zigarette oder ein Funke einer Baumaschine.
12:40 Uhr: Am Mittwochmittag musste ein Grasbrand an der A4 in Höhe Dresden-Neustadt gelöscht werden.
13:10 Uhr: Wenig später die nächste Alarmierung zur Bauhofstraße, dort brannte Unrat und Matratzen an einem Schuppen. Die Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf ein angrenzendes Wohnhaus verhindern. Zur Brandursache ermittelt die Polizei.
Brände auch in Heidenau und Cotta A
13:30 Uhr: Der nächste Einsatz dann in Cotta A bei Pirna, Ödland brannte. Wenig später die nächste Alarmierung für mehrere Feuerwehren: Bei Heidenau brannte ein Feld. Die Großlugaer Straße zwischen Güterbahnhofstraße und Sporbitzer Straße musste wegen der Löscharbeiten halbseitig gesperrt werden. Das Feuer konnte eingedämmt werden, nachdem eine Schneise ins Feld gezogen wurde.
13:45 Uhr: Nächster Einsatz dann an der A13 Dresden Richtung Berlin: ein brennender PKW im Baustellenbereich musste gelöscht werden.
Böschungsbrand an Bahnstrecke in Tschechien
14:00 Uhr: Ein Böschungs- und Flurbrand an einer wichtigen Bahnstrecke in Tschechien hat zu mehrstündigen Verspätungen im internationalen Zugverkehr mit Deutschland geführt. Rund 150 Feuerwehrleute waren an der Trasse zwischen Prag und Ústí nad Labem im Einsatz, um mehrere Brandnester zu löschen. Eurocity-Züge aus und in Richtung Dresden warteten in Bahnhöfen auf das Ende der Löscharbeiten oder wurden weiträumig umgeleitet. Nach ersten Erkenntnissen der Feuerwehr dürfte ein vorbeifahrender Zug den Brand ausgelöst haben.
14:20 Uhr: Gerade eben auch Feuerwehreinsatz an der TU Dresden an der Helmholtzstraße: Ein Entsorgungsfahrzeug brannte im Laderaum, teilte die TU per Twitter mit.
16:30 Uhr: Dampfschiffahrt händelt Niedrigwasser
Die Sächsische Dampfschiffahrt ist inzwischen erprobt bei Trockenheit und Niedrigwasser. Die Passagiere werden auf zusätzliche Dampfer verteilt, um den Tiefgang der einzelnen Schiffe zu verringern.
16:45 Uhr: Auch zwischen Obercunnersdorf und Dorfhain hat sich nach ersten Informationen am Nachmittag ein Feld entzündet, eine dichte Rauchwolke stieg auf.
19:20 Uhr: Auf der A14 ist am Abend eine Kehrmaschine zwischen Klinga und Grimma in Brand geraten. Die Autobahn muss für die Löscharbeiten gesperrt werden.
Rückblick: Bereits Dienstag mehrere Brände
Auch am Dienstag standen mehrere Felder - zum Beispiel bei Kreischa und Langenhennersdorf - in Flammen, ebenso ein Stück Wald in Freitelsdorf bei Großenhain.
Wichtige Hinweise
Die Feuerwehr bittet darum, keinesfalls Autos am Feld- oder Waldrand zu parken, der heiße Katalysator könnte ein Feuer auslösen. Zigaretten dürfen keinesfalls einfach weggeworfen werden, im Wald gilt bis Ende Oktober absolutes Rauchverbot.
Sicherheitshinweise des Sachsenforstes bei hoher Waldbrandgefahr
In den am stärksten Waldbrand gefährdeten nord- und nordostsächsischen Kiefernwäldern wird bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 und 5) empfohlen, diese Waldgebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden. Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, sollten die Hauptwege nicht verlassen werden.
Verhaltensregeln im Wald
Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Damit sind das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen generell untersagt. Grundlage dafür ist das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (§ 15 SächsWaldG). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern durch die unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte geahndet.
Offene Feuer dürfen nach § 15 SächsWaldG ebenso nicht am Wald bis zu einem Abstand von 100 Metern entzündet werden. Ausnahmen können von den zuständigen unteren Forstbehörden genehmigt werden.
Darüber hinaus ist es seit dem 01.10.2009 im Freistaat Sachsen verboten, Himmelslaternen (auch als Skylaternen, Kong-Ming-Laternen, Wunschlaternen oder Himmelsfackeln bezeichnet) aufsteigen zu lassen. Die Landesdirektion hat entsprechende Polizeiverordnungen erlassen. Für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verordnungen ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Der unerlaubte Start einer Himmelslaterne kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.
Das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen ist ganzjährig nach § 11 SächsWaldG untersagt. Die trockene Bodenvegetation im Wald kann sich leicht entzünden und großflächige Waldbrände verursachen. Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten sind generell nicht mit Fahrzeugen zu blockieren, da die Waldwege Rettungswege für Feuerwehren und Krankenfahrzeuge sind und der Holzabfuhr dienen.
Im Brandfall ist umgehend die Leitstelle der Feuerwehr (Telefon 112) zu informieren.
Die aktuellen Waldbrand-Warnstufen in Sachsen
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