Waldschlößchenbrücke: Naturschutz hat vorrang
Im jahrelangen juristischen Streit um den Bau der Waldschlößchenbrücke hat der Europäische Gerichtshof nun seine Entscheidung gefällt. Demnach müssen europäische Natuschutzvorgaben berücksichtigt werden, auch wenn zum Planungszeitpunkt das Elbtal noch nicht als Gebiet von besonderer Bedeutung eingestuft war. Laut Gericht sei dies immer dann der Fall, wenn ein Projekt mit erheblichen Folgen für Tiere und Pflanzen verbunden sein könnte. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein endgültiges Urteil zum Brückenbau fällen. Die Grüne Liga hatte gegen den Bau der Brücke geklagt. Unklar ist, welche Konsequenzen es nun gibt. Ein Brückenabriss war bislang kein Thema, aber es ist mit neuen Auflagen oder Strafen für Dresden zu rechnen.