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Vorm Landgericht Dresden: Khaled wurde in Notwehr getötet

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Im zweiten Prozess um den Tod des eritrei­schen Asylbe­wer­bers Khaled ist der 28 Jahre alte Angeklagte nur noch wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung verur­teilt worden. Das Landge­richt Dresden verhängte am Mittwoch eine Freiheits­strafe von zwei Jahren und drei Monaten gegen den Lands­mann des Opfers. Der 28 Jahre alte Asylbe­werber war im ersten Prozess Ende 2015 noch wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft verur­teilt worden. Der zweite Prozess wurde notwendig, weil der Bundes­ge­richtshof der Auffas­sung war, das Gericht habe die vom Angeklagten geltend gemachte Notwehr­lage nicht ausrei­chend geprüft. Schon vor einem Jahr war der 28-Jährige aus der Unter­su­chungs­haft freige­kommen. Die Richter zeigten sich nun überzeugt, dass er im Januar 2015 von Khaled angegriffen wurde und sich in einer lebens­be­droh­li­chen Situa­tion befand. Demnach schlug ihn das spätere Opfer im Streit um die Wasch­ma­schine in der gemein­samen Unter­kunft im Hinterhof des Dresdner Platten­baus nieder und nahm ihn in den Schwitz­kasten. Aus dieser Atemnot verur­sa­chenden Umklam­me­rung habe der Angeklagte sich erst befreien können, als er ein Messer im Hosen­bund des 20-Jährigen zu fassen bekam und damit drei Mal auf Khaled einge­sto­chen habe. Zwei dieser Stiche seien bereits tödlich, aber durch Notwehr gedeckt gewesen. Da der Angeklagte anschlie­ßend noch zwei weitere Male auf den noch Lebenden einge­sto­chen habe, wurde er wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung verur­teilt. Die Staats­an­walt­schaft ging hingegen nach wie vor von Totschlag aus und forderte wiederum fünf Jahre Haft. Sie kündigte erneut Revision an. Die Vertei­diger plädierten wie schon im ersten Prozess auf Freispruch. Der zunächst rätsel­hafte Tod des Asylbe­wer­bers im Januar 2015 hatte bundes­weit Entsetzen ausge­löst. Vor dem Hinter­grund der aufkom­menden Pegida-Bewegung in Dresden demons­trierten vor allem afrika­ni­sche Flücht­linge mehrfach gegen einen zuneh­menden Fremden­hass. [dpa]