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Volksver­het­zungsprozess gegen Pegida-Chef Bachmann verschoben und verkürzt

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Die Berufungs­ver­hand­lung wegen Volks­ver­het­zung gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann wird vom 23. November auf den 30. November verschoben. Das teilte das Landge­richt Dresden am Donners­tag­vor­mittag mit. Zudem wird das Verfahren abgekürzt, nur das Strafmaß wird neu verhan­delt. Bachmann war im Mai am Amtsge­richt wegen Volks­ver­het­zung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verur­teilt worden. Er hatte laut Anklage im Jahr 2014 bei Facebook Flücht­linge als "Dreck­s­pack", "Viehzeug" und "Gelumpe" bezeichnet. Bachmann bestritt im Prozess, dass die Kommen­tare von ihm stammten. Zudem seien diese nicht öffent­lich abrufbar gewesen, so die Argumen­ta­tion der Vertei­di­gung.Wie Gerichts­spre­cher Thomas Ziegler mitteilte, haben die Vertei­di­gerin des Angeklagten und die Staats­an­walt­schaft jeweils gegen­über dem Gericht erklärt, dass sie ihre Berufungen auf den Rechts­fol­genaus­spruch beschränken. "Eine Beweis­auf­nahme über das dem Angeklagten vorge­wor­fene Tatge­schehen ist daher nicht mehr erfor­der­lich, sondern es wird nur erneut über die Strafe zu entscheiden sein. Dazu wird voraus­sicht­lich ein Haupt­ver­hand­lungstag ausrei­chen. Die Verneh­mung von Zeugen zum Tatge­schehen ist nicht mehr vorge­sehen."Auf Nachfrage erläu­terte Ziegler, dass die Verur­tei­lung wegen Volks­ver­het­zung damit rechts­kräftig ist und jetzt nur noch die Höhe der Strafe neu verhan­delt wird.