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Volksbank Raiffeisenbank muss Pfändungs­entgelte zurückzahlen

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Die Dresdner Volks­bank Raiff­ei­sen­bank muss rechts­wid­rige Pfändungs­ent­gelte an ihre Kunden zurück­zahlen. Das hat das Landge­richt Leipzig entschieden. Geklagt hatte die Verbrau­cher­zen­trale Sachsen. Das Finanz­haus hatte von Konten, die von einer Pfandung bedroht waren, mit 30 Euro belastet. Aller­dings ohne Einwil­li­gung der Kunden. Die Entschei­dung ist noch nicht rechts­kräftig.