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Vogelgrippe im Dresdner Zoo

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Die Verdachts­fälle haben sich bestä­tigt: Im Dresdner Zoo sind zwei Tiere an Vogel­grippe verendet. Es handelt sich um eine Ente und einen Rotschenkel (Vogelart aus der Familie der Schnepfen­vögel). Darüber infor­mierten am Donners­tag­mittag Zoochef Karl-Heinz Ukena und das Veteri­näramt. Nun seien weitere Maßnahmen gemäß Geflü­gel­pest­ver­ord­nung einge­leitet. Sechs Enten einge­schlä­fertLaut Geflü­gel­pest­ver­ord­nung müssen alle Tiere eines Bestandes spätes­tens bei Nachweis des Erregers getötet werden. Wie der Zoo mitteilte, seien sechs Enten, die mit dem erkrankten Tier zusammen waren, einge­schlä­fert worden.Zoo bleibt offenZudem wird der gesamte Vogel­be­stand im Zoo unter­sucht. Bei allen bislang durch­ge­führten Tests gab es keine weiteren Nachweise. Eine Sperrung des Dresdner Zoos für Besucher sei derzeit nicht erfor­der­lich. Eine Gefahr bestehe nicht.An den Zufahrten und Eingängen des Bestands müssen laut Verord­nung Schilder mit der deutli­chen und haltbaren Aufschrift „Geflü­gel­pest – Unbefugter Zutritt verbo­ten“ gut sichtbar angebracht werden.Im Dresdner Zoo gilt seit November Stall­pflicht, Flamingos, Geier und andere Vögel sind aber in verschie­denen Ställen und Volieren unter­ge­bracht. In gesamten Stadt­ge­biet gilt derzeit ein Sperr­be­zirk, Hunde und Katzen müssen an die Leine. Geflü­gel­halter müssen ihre Tiere im Stall behalten, dürfen sie nicht trans­por­tieren. Auch Geflü­gel­schauen sind verboten.Mehr Infor­ma­tionen zur Vogel­grippe gibt es auch beim Bürger­te­lefon des Dresdner Veteri­när­amtes: 0351-4887575 Konse­quenzen auch im Landkreis Sächsi­sche Schweiz/Osterz­ge­birgeNeue amtliche Ausbrüche des hochpa­tho­genen Geflü­gel­pest­virus bei Wildvö­geln im Stadt­ge­biet Dresden erfor­dern die Erwei­te­rung des Beobach­tungs­ge­bietes und die Einrich­tung eines Sperr­be­zirkes, teilte eine Sprecherin des Landrats­amtes mit. Betroffen vom Sperr­be­zirk sind die Gemeinden Banne­witz, Kreischa und Dohna. Wilsdruff, Freital, Rabenau, Banne­witz, Kreischa, Dippol­dis­walde, Glashütte, Müglitztal, Dohna und Pirna sind Beobach­tungs­ge­biete. Aufgrund der fortschrei­tenden Geflü­gel­pest im Wildvo­gel­be­reich im Freistaat Sachsen und in den anderen Bundes­län­dern kann nicht mit einer zeitnahen Locke­rung der landes­weiten Aufstal­lungs­pflicht gerechnet werden, hieß es.Die Durch­füh­rung von Ausstel­lungen, Märkten und Veran­stal­tungen ähnli­cher Art von Geflügel wird bis auf Widerruf weiterhin unter­sagt.