Vogelgrippe im Dresdner Zoo
Die Verdachtsfälle haben sich bestätigt: Im Dresdner Zoo sind zwei Tiere an Vogelgrippe verendet. Es handelt sich um eine Ente und einen Rotschenkel (Vogelart aus der Familie der Schnepfenvögel). Darüber informierten am Donnerstagmittag Zoochef Karl-Heinz Ukena und das Veterinäramt. Nun seien weitere Maßnahmen gemäß Geflügelpestverordnung eingeleitet. Sechs Enten eingeschläfertLaut Geflügelpestverordnung müssen alle Tiere eines Bestandes spätestens bei Nachweis des Erregers getötet werden. Wie der Zoo mitteilte, seien sechs Enten, die mit dem erkrankten Tier zusammen waren, eingeschläfert worden.Zoo bleibt offenZudem wird der gesamte Vogelbestand im Zoo untersucht. Bei allen bislang durchgeführten Tests gab es keine weiteren Nachweise. Eine Sperrung des Dresdner Zoos für Besucher sei derzeit nicht erforderlich. Eine Gefahr bestehe nicht.An den Zufahrten und Eingängen des Bestands müssen laut Verordnung Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Geflügelpest – Unbefugter Zutritt verboten“ gut sichtbar angebracht werden.Im Dresdner Zoo gilt seit November Stallpflicht, Flamingos, Geier und andere Vögel sind aber in verschiedenen Ställen und Volieren untergebracht. In gesamten Stadtgebiet gilt derzeit ein Sperrbezirk, Hunde und Katzen müssen an die Leine. Geflügelhalter müssen ihre Tiere im Stall behalten, dürfen sie nicht transportieren. Auch Geflügelschauen sind verboten.Mehr Informationen zur Vogelgrippe gibt es auch beim Bürgertelefon des Dresdner Veterinäramtes: 0351-4887575 Konsequenzen auch im Landkreis Sächsische Schweiz/OsterzgebirgeNeue amtliche Ausbrüche des hochpathogenen Geflügelpestvirus bei Wildvögeln im Stadtgebiet Dresden erfordern die Erweiterung des Beobachtungsgebietes und die Einrichtung eines Sperrbezirkes, teilte eine Sprecherin des Landratsamtes mit. Betroffen vom Sperrbezirk sind die Gemeinden Bannewitz, Kreischa und Dohna. Wilsdruff, Freital, Rabenau, Bannewitz, Kreischa, Dippoldiswalde, Glashütte, Müglitztal, Dohna und Pirna sind Beobachtungsgebiete. Aufgrund der fortschreitenden Geflügelpest im Wildvogelbereich im Freistaat Sachsen und in den anderen Bundesländern kann nicht mit einer zeitnahen Lockerung der landesweiten Aufstallungspflicht gerechnet werden, hieß es.Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel wird bis auf Widerruf weiterhin untersagt.