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Vogelgrippe-Fälle in Dresden, Radebeul und Moritzburg

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In Dresden und Umgebung gibt es neue Vogel­grippe-Fälle. Am Elbufer in Dresden-Kaditz wurde eine tote Stockente gefunden. Es ist damit der erste Vogel­grip­pe­fall im Stadt­ge­biet Dresden. Auch bei zwei Graugänsen, die in Radebeul und Moritz­burg gefunden wurden, hat sich der Vogel­grippe-Verdacht bestä­tigt. Es gilt in den Gebieten eine Stall­pflicht für Geflü­gel­halter. Hunde müssen an die Leine, Katzen dürfen nicht ins Freie gelassen werden, teilte die Stadt mit. Wer tote Vögel entdeckt, soll die Feuer­wehr infor­mieren. Geflü­gel­fleisch kann laut Stadt weiterhin unbedenk­lich gegessen werden.Folgende Hinweise gibt die Stadt Dresden bezüg­lich der Vogel­grippe:Was tun, wenn tote Vögel gefunden werden?   Wer tote Tiere – und jetzt insbe­son­dere Wildvögel – im öffent­li­chen Raum des Dresdner Stadt­ge­bietes findet, sollte diese bitte nicht anfassen. Statt­dessen ist die Feuer­wehr über den Fundort zu infor­mieren. Die Telefon­nummer 0351-501210 ist ständig besetzt, auch am Wochen­ende. Die Feuer­wehr arbeitet mit den Tierseu­chen­be­kämp­fern aus dem Veterinär- und Lebens­mit­tel­über­wa­chungsamt zusammen, um die Tierkörper zu entfernen und wenn nötig einer Unter­su­chung zuzuführen. Dies dient dem Schutz vor einer weiteren Ausbrei­tung der Geflü­gel­pest. Im Sperr­be­zirk ist weiterhin alles veren­dete Geflügel durch den Tierhalter auf Geflü­gel­pest unter­su­chen zu lassen. Das Verbrin­gungs­verbot von lebenden Vögeln und Brut-Eiern ist zu beachten. Was ist mit Hunden und Katzen in Sperr­be­zirk und im Beobach­tungs­ge­biet?   Wichtig ist weiterhin, Hunde und Katzen im Sperr­be­zirk und im Beobach­tungs­ge­biet nicht frei laufen zu lassen. Es besteht die Gefahr der Weiter­ver­brei­tung der Seuche durch unsere Haustiere. Darf Geflü­gel­fleisch beden­kenlos gegessen werden?   Aktuell besteht im Freistaat Sachsen kein Gefähr­dungs­po­ten­zial für den Menschen. Geflü­gel­fleisch und verar­bei­tete Produkte können unbedenk­lich verzehrt werden. Auf die Einhal­tung der allge­meinen Hygie­ne­re­geln im Umgang mit und bei der Zuberei­tung von rohem Geflü­gel­fleisch und Geflü­gel­fleisch­pro­dukten sollte grund­sätz­lich geachtet werden. Wo bekommt man weitere Infor­ma­tionen? Das Veterinär- und Lebens­mit­tel­über­wa­chungsamt stellt alle aktuellen Infor­ma­tionen online unter www.dresden.de/gefluegelpest bereit. Es wird an alle Tierhalter und Bürger appelliert, durch umsichtiges Verhalten zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest beizutragen. Bereits im November hatte die Stadt für einige Stadtteile im Dresdner Osten die Stallpflicht erlassen. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden.Mehr Informationen vom Friedrich-Loeffler-Institut zur Vogel­grippe.