Verwaltungsgericht stoppt „Hafencity Dresden“
Das Dresdner Verwaltungsgericht hat die Baugenehmigung für die ersten Gebäude der "Hafencity Dresden" gestoppt. Die Richter gaben einem Eilantrag des benachbarten Arzneimittelherstellers Menarini statt. Der Investor USD will auf den Flächen zwischen Leipziger Straße und Elbe ein Kreativ- und Kulturzentrum aus vier Gebäudeteilen und eine Betonwand bauen. Dort sollen Läden, Ateliers und Büros entstehen, die nur tagsüber genutzt werden. Das Gebäude soll quasi als Lärmschutz zum Menarini-Werk dienen. Später sollten dann auf den Grundstücken auch Wohnhäuser folgen. USD plant etwa 350 Wohnungen für mehr als 100 Millionen Euro auf dem Grundstück zu errichten. Menarini befürchtet, dass es künftig Probleme mit dem Lärmschutz geben könnte und die Produktion eingeschränkt wird. Auch Hochwasser könnte zum Problem werden, so die Begründung für die Klage. Das Gericht verlangt nun neue Lärmschutzberechnung von der Stadt. Über die Bedenken bezüglich Hochwassers wurde nicht enschieden. Es handelt sich allerdings nur um eine vorläufige Eilentscheidung, gegen die innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden kann. Davon unbenommen ist zudem die Entscheidung in einem Hauptverfahren.USD prüft VorgehenDer Sprecher der USD Immobilien Ulf Mehner erklärte dazu schriftlich: „Wir nehmen den Beschluss erst einmal zur Kenntnis und prüfen das weiteren Vorgehen. Wichtig zu wissen ist, dass sich die Klage nicht gegen USD direkt gerichtet hat", erklärt Mehner. "Weitere Angaben möchte das Unternehmen aufgrund eines laufenden Verfahrens bis auf weiteres in dieser Angelegenheit nicht machen".Die vollständige Mitteilung des Verwaltungsgerichts Dresden: (Beschluss vom 28. Juni 2016, Az. 7 L 182/16)Das Verwaltungsgericht Dresden hat dem Eilantrag eines Arzneimittelunternehmens sowie der Eigentümerin seines Betriebsgrundstücks gegen die genehmigte Bebauung eines Nachbargrundstücks im Zuge der “Hafencity Dresden„ stattgegeben. Ein Baubeginn ist damit derzeit nicht möglich.Die von der Landeshauptstadt Dresden erteilte Baugenehmigung aus dem März 2016 erlaubt dem Grundstücksnachbarn, einer Dresdner Immobiliengesellschaft, die Errichtung von vier viergeschossigen und mit einem Laubengang verbundenen Gebäuden. Diese sollen quer zur Leipziger Straße in der Dresdner Neustadt in Richtung zur Elbe errichtet werden und nur tagsüber für Läden, Ateliers, Ausstellungs- und Büroräume genutzt werden. Außerdem sieht das genehmigte Vorhaben die Aufschüttung des Geländes um ein bis zwei Meter sowie die Errichtung einer Betonwand entlang der Elbe vor. Die Antragstellerinnen befürchten, nach Realisierung der Bauten lärmmindernden Maßnahmen mit “erdrosselnder Wirkung„ ausgesetzt zu sein. Es wird geltend gemacht, dass das Unternehmen künftig etwa nicht mehr im Drei-Schicht-Betrieb produzieren könne, wenn vom Nachbarn Schallschutzmaßnahmen verlangt werden sollten. Zudem seien durch den Bau nachteilige Wirkungen auf das eigene Grundstück wegen veränderter Grundwasserbedingungen sowie wegen veränderter Strömungsbedingungen im Fall eines Hochwassers zu erwarten.Das Gericht sieht es in seiner am heutigen Tag den Beteiligten übermittelten Entscheidung als zweifelhaft an, ob mit der angegriffenen Baugenehmigung das baurechtliche “Rücksichtnahmegebot„ gegenüber den Antragstellerinnen gewahrt wurde, das einem angemessenen Interessenausgleich der Grundstückeigentümer und Nutzer in der Umgebung des Vorhabens dient. Die Richter äußern insbesondere Zweifel, ob die von der Genehmigungsbehörde angenommene Lärmbelastung richtig prognostiziert worden sei. In diesem Zusammenhang wird die Richtigkeit der mit den Genehmigungsunterlagen von der Bauherrin vorgelegten Schallimmissionsprognose in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund erübrige sich ein Eingehen auf die aufgeworfenen wasserrechtlichen Fragestellungen. Jedenfalls müsse das Interesse der Bauherrin an einem sofortigen Baubeginn vor Bestandskraft der ihr erteilten Baugenehmigung zurückstehen.Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.