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Verwaltungsgericht fällt Urteil zu Demo am 13. Februar

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Das Verwal­tungs­ge­richt hat knapp ein Jahr nach dem gestoppten Aufmarsch von Rechts­ex­tremen am 13. Februar ein Urteil zum Demons­tra­ti­ons­recht gefällt. Demnach hätte der rechten Jungen Lands­mann­schaft Ostdeutsch­land eine Durch­füh­rung einer Demons­tra­tion ermög­licht werden müssen. Zehntau­sende Demons­tranten hatten den rechten Aufmarsch im vergan­genen Jahr fried­lich gestoppt - die Polizei wollte den Rechten nicht den Weg freiräumen. Zu Unrecht, sagen die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.