Verteidiger will nach Karsten-Urteilen in Revision gehen
Auch nach der Verurteilung der beiden Angeklagten im Totschlagsprozess um den kleinen Karsten aus Plauen kann der Fall noch nicht zu den Akten gelegt werden. Zumindest der Verteidiger von Jürgen S. will den Richterspruch anfechten. Zwölf Jahre Haft seien zuviel, sagte Anwalt Herbert Posner unserem Sender.
Das Landgericht Zwickau sah es gestern als erwiesen an, dass der Junge den brutalen Erziehungsmethoden von Jürgen S. zum Opfer gefallen war und verurteilte ihn wegen Totschlags. Die 32-jährige Mutter bekam wegen Körperverletzung mit Todesfolge viereinhalb Jahre Haft. Sie hatte nicht eingegriffen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Karsten war im vergangenen Sommer nach tagelangem Martyrium in einer Klinik gestorben. Ärzte diagnostizierten bei dem Zweijährigen ein Schütteltrauma.