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Verteidiger will nach Karsten-Urteilen in Revision gehen

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Auch nach der Verur­tei­lung der beiden Angeklagten im Totschlags­pro­zess um den kleinen Karsten aus Plauen kann der Fall noch nicht zu den Akten gelegt werden. Zumin­dest der Vertei­diger von Jürgen S. will den Richter­spruch anfechten. Zwölf Jahre Haft seien zuviel, sagte Anwalt Herbert Posner unserem Sender.

Das Landge­richt Zwickau sah es gestern als erwiesen an, dass der Junge den brutalen Erzie­hungs­me­thoden von Jürgen S. zum Opfer gefallen war und verur­teilte ihn wegen Totschlags. Die 32-jährige Mutter bekam wegen Körper­ver­let­zung mit Todes­folge vierein­halb Jahre Haft. Sie hatte nicht einge­griffen. Die Urteile sind noch nicht rechts­kräftig.

Karsten war im vergan­genen Sommer nach tagelangem Marty­rium in einer Klinik gestorben. Ärzte diagnos­ti­zierten bei dem Zweijäh­rigen ein Schüt­teltrauma.

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Vertei­diger Herbert Posner will in Revision gehen