Verteidiger fordern Freispruch in 30 Jahre altem Mordfall
Im Prozess um den 30 Jahre zurückliegenden Mord an Heike Wunderlich haben die Verteidiger einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Die Anwälte begründeten den Antrag in ihrem Plädoyer am Montag vor dem Landgericht Zwickau mit Zweifeln an den Beweisen.
Der Nachweis der Täterschaft sei durch die Beweisaufnahme nicht erbracht worden, sagte Anwalt Andreas Bönisch. Ihr Mandant sei daher freizusprechen und der Haftbefehl gegen ihn aufzuheben. Die Verteidiger verwiesen auch auf geistige Einschränkungen des Mannes nach einem Schlaganfall.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt.
Seit Dezember steht der 62-jährige Helmut S. wegen Mordes vor Gericht. Der deutsche Frührentner aus Gera in Thüringen soll am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich nahe Plauen vergewaltigt und erdrosselt haben. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten.
Das Urteil wird für diesen Mittwoch erwartet. (dpa)