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Verteidiger fordern Freispruch in 30 Jahre altem Mordfall

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Im Prozess um den 30 Jahre zurück­lie­genden Mord an Heike Wunder­lich haben die Vertei­diger einen Freispruch für den Angeklagten gefor­dert. Die Anwälte begrün­deten den Antrag in ihrem Plädoyer am Montag vor dem Landge­richt Zwickau mit Zweifeln an den Beweisen.

Der Nachweis der Täter­schaft sei durch die Beweis­auf­nahme nicht erbracht worden, sagte Anwalt Andreas Bönisch. Ihr Mandant sei daher freizu­spre­chen und der Haftbe­fehl gegen ihn aufzu­heben. Die Vertei­diger verwiesen auch auf geistige Einschrän­kungen des Mannes nach einem Schlag­an­fall.

Staats­an­walt­schaft und Neben­klage hatten zuvor eine lebens­lange Freiheits­strafe gefor­dert sowie die Feststel­lung der beson­deren Schwere der Schuld beantragt.

Seit Dezember steht der 62-jährige Helmut S. wegen Mordes vor Gericht. Der deutsche Frührentner aus Gera in Thüringen soll am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunder­lich nahe Plauen verge­wal­tigt und erdros­selt haben. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten.

Das Urteil wird für diesen Mittwoch erwartet. (dpa)

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Vertei­diger Andreas Bönisch