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Verschärfte Schutzmaßnahmen ab morgen

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Dresden verschärft ab morgen die Corona Schutzmaßnahmen, denn die Stadt hat fünf Tage in Folge täglich mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das hat die Stadt mitgeteilt.

Laut der aktuellen Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden greifen damit ab morgen folgende Maßnahmen:

Das Verlassen des Hauses ist ohne triftige Gründe untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem:

  • Gefahr für Leib und Leben
  • Ausübung der beruflichen Tätigkeit
  • Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Schule, Kita, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
  • Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen oder Kranken
  • Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks
  • Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  • Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine (zum Beispiel Notartermine, Bestattern)
  • Besuch von Kirchen und Orten der Religionsausübungen
  • Versorgung von Tieren
  • Besorgungen des täglichen Bedarfs
  • Lieferverkehr, Brief- und Versandhandel
  • Fahrten von Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz

Zudem ist die Abgabe von alkoholischen Heißgetränken im gesamten Stadtgebiet verboten. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in gastronomischen Einrichtungen ist nur möglich, wenn die Bestellung vorher online oder telefonisch erfolgte oder Warteplätze mit Abstandsregelung und Hygienemaßnahmen gestaltet sind.

Versammlungen werden auf maximal 200 Personen beschränkt.

Ab Montag, den 14. Dezember 2020, tritt eine neue Corona-Schutzverordnung im Freistaat Sachsen in Kraft. Sofern die Corona-Schutzverordnung im Freistaat Sachsen landesweit einheitlichen Regelungen schafft, wird die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden aufgehoben. Dies wird gesondert bekannt gemacht.