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Verjüngung am Steuer von Feuerwehr- und Polizeilastern

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Ab Mai können auch jüngere Feuer­wehr- und Polizei­leute große Einsatz-LKW fahren. Für 3,5-Tonnen-Fahrzeuge wird die Alters­grenze von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Für die Klasse D wird das Alter von 24 auf 21 Jahre gesenkt. Der Bundesrat in Berlin hat die entspre­chende Änderung der Fahrer­laubnis-Verord­nung beschlossen. Das mache Feuer­wehr und Polizei noch attrak­tiver für den Nachwuchs, teilte Innen­mi­nister Markus Ulbig mit. Neben Polizei und Feuer­wehr gilt die neue Regelung auch für Mitglieder von Rettungs­diensten oder THW.