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Vergewal­ti­gungsprozess in Bautzen - Angeklagter soll Frau Medikament verabreicht haben

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Vor dem Landge­richt in Bautzen hat am Morgen der Prozess gegen einen Erwerbs­un­fä­hig­keits­rentner begonnen. Der 56-Jährige soll seiner damaligen Lebens­ge­fährtin ein Medika­ment („Tavor“) mit hypno­ti­scher Wirkung in den Kaffee gemischt und sie dann siebenmal verge­wal­tigt haben. Der Bautzener äußerte sich zu Prozess­be­ginn nicht zu den Vorwürfen. Seine Vertei­di­gerin erklärte, dass sie und ihr Mandant erst vor wenigen Tagen Einblick in die Ermitt­lungs­un­ter­lagen erhalten hätten. Eine Entschei­dung, ob er Angaben mache, stellte sie für den nächsten Verhand­lungs­termin in Aussicht.

Laut Anklage hatte der Bautzener am ersten Weihnachts­fei­ertag seine Freundin zum Kaffee in seine Wohnung einge­laden. In einem unbeob­ach­teten Moment soll er ihr Tabletten in die Tasse gegeben haben. Dabei handelte es sich um „Tavor“, ein Beruhi­gungs­mittel, das nach Opera­tionen, bei Schlaf­stö­rungen oder akuten Angst­zu­ständen verschrieben wird. Die Frau hätte ins Koma fallen und sogar ersti­cken können, so Staats­an­wältin Madeleine Witt. Der Angeklagte habe ihr Erinne­rungs­ver­mögen ausschalten wollen. Den Ermitt­lungen zufolge kannte er die Wirkung, da das Medika­ment ihm selbst verschrieben worden war.

Für den zweiten Weihnachts­fei­ertag war die Frau zum Frühstück bei ihrer Familie in Dresden einge­laden. Als sie nach zwei Stunden noch immer nicht da war, schickte der Schwie­ger­sohn eine SMS und rief bei ihr an. Der Lebens­ge­fährte schrieb zurück, dass sie etwas später aufge­standen seien, noch schnell duschen und dann nach Dresden kommen wollten. Am Mittag trafen sie ein. Die Schwie­ger­mutter habe kaum laufen können und nach Urin gerochen. Die Hose hatte sie verkehrt rum getragen. Sie sei verwirrt und orien­tierunglos gewesen, sagte der Schwie­ger­sohn aus. Das bestä­tigte auch ihr 24-jähriger Sohn. Sie sei wankend die Treppe hinauf­ge­kommen. „Wir konnten mit ihr kein normales Gespräch führen.“ Verwandte riefen daraufhin den Notarzt. Sie vermu­teten einen Schlag­an­fall. Der Lebens­ge­fährte hatte behauptet, dass sie am Vortag gestürzt war. Dann sei er gleich wieder von Dresden nach Bautzen zurück­ge­fahren.

Der Bautzener äußerte sich zu Prozess­be­ginn nicht zu den Vorwürfen. Seine Vertei­di­gerin erklärte, dass sie und ihr Mandant erst vor wenigen Tagen Einblick in die Ermitt­lungs­un­ter­lagen erhalten hätten. Eine Entschei­dung, ob er sich äußert, stelle sie für den nächsten Verhand­lungs­termin in Aussicht.

Zur Stunde werden weitere Zeugen vernommen. Fünf Verhand­lungs­ter­mine sind vorge­sehen. Das Gericht hat fünf Gutachter bestellt. Sollten die Vorwürfe zutreffen, drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahren Gefängnis.