Vergewaltiger aus Zwickau muss ins Gefängnis
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Nach der Vergewaltigung einer Spielhallen-Mitarbeiterin in Zwickau muss der Täter für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der Angeklagte nahm am Mittwoch seine Berufung vor dem Landgericht Zwickau zurück. Damit wird das frühere Urteil des Amtsgerichtes rechtskräftig. Der 38-jährige Pakistaner hatte bereits im Januar gestanden, die junge Frau vor knapp einem Jahr in der Spielhalle brutal misshandelt zu haben. Eine Überwachungskamera hatte das Geschehen gefilmt. Wie uns ein Prozessbeobachter sagte, sei der Mann nur in Berufung gegangen, um das 30-minütige Video zu sehen. Es wurde bei der Verhandlung gestern gezeigt.