Verfahren gegen Terrorgruppe Freital soll am Hammerweg verhandelt werden
Das Verfahren gegen die unter Terrorverdacht stehende "Gruppe Freital" soll am Hammerweg verhandelt werden - wenn der Fall zur Anklage kommt. Wie das Oberlandesgericht Dresden am Freitagvormittag mitteilte, reichen die Kapazitäten für ein solches Verfahren in dem Gerichtsräumen am Schloss nicht aus. Deshalb soll das derzeit im Bau befindliche Asylheim am Hammerweg zwischenzeitlich für das Verfahren genutzt werden. Die neue Asylunterkunft - die ab 2017 für bis zu 700 Flüchtlinge als Erstaufnahmeeinrichtungen genutzt werden sollte - ist nur wenige hundert Meter von der Dresdner JVA entfernt. Dadurch stehen auch ausreichend Gefängniszellen für die in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten zur Verfügung, schreibt die SZ. Eine Sprecherin des OLG meinte dazu, dass auch andere Möglichkeiten denkbar seien.Die Räume am Dresdner Amts- und Landgericht hätten nach Ansicht der Justiz wohl nicht ausgereicht, wie die Sächsische Zeitung berichtet hatte.Gerichtssprecherin Gesine Tews teilte dazu schriftlich mit: "Da die Sitzungssäle am Sitz des Oberlandesgerichts Dresden für die Hauptver-handlung und ein zu erwartendes großes öffentliches Interesse nicht geeignet sind, soll eine solche im Funktionsgebäude der derzeit im Bau befindlichen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende am Hammerweg in Dresden durchgeführt werden."Die neue Asylunterkunft, die derzeit am Hammerweg gebaut wird, soll umfangreich umgebaut werden. "Das Funktionsgebäude wird für die Zwecke der Justiz unter besonderer Berücksichtigung der Anforderung eines solchen Verfahrens vorübergehend angepasst. Der auf das zu erwartende Verfahren abgestimmte Ausbau des Gebäudes ermöglicht die Sicherstellung adäquater Verhandlungsbedingungen unter Wahrung der Interessen der Presse, der sonstigen Öffentlichkeit und der erforderlichen Sicherheitsstandards."Kantine wird GerichtssaalNach unseren Informationen soll die künftige Kantine der Asylunterkunft als Gerichtssaal genutzt werden. Das Innenministerium, das die Unterkunft nun erst später als Erstaufnahmeeinrichtung nutzen kann, hat dem Wunsch der Justiz zugestimmt, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Da sich die Lage bei den Flüchtlingszahlen entspannt hat, sei dies kein Problem. Mindestens 130 Plätze beim ProzessMindestens ebensoviele Plätze wie im NSU-Verfahren in München sollen in dem provisorischen Gerichtssaal geschaffen werden. Dort gibt es 130 Plätze. Man versuche eher mehr Plätze einzurichten, teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes mit. Neben einem großen Medieninteresse müsse man sich bei acht Angeklagten und ihren Verteidigern auch auf mehrere Nebenkläger einstellen. Da sich die Asylunterkunft noch im Rohbau befindet, sei die Nutzung der Kantine als Gerichtssaal unproblematisch möglich. Bis November soll das Gebäude nutzbar sein.. Die Ermittlungen wegen Bildung terroristischer Vereinigung und versuchtem MordDer Generalbundesanwalt führt seit dem Frühjahr 2016 Ermittlungsverfahren gegen acht Beschuldigte, die sogenannte „Gruppe Freital“, wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Zudem stehen Vorwürfe des versuchten Mordes, der gefährlichen bzw. versuchten gefährlichen Körperverletzung, der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, der Sachbeschädigung sowie der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens im Raum, teilte die Gerichtssprecherin mit.Gegen den Hauptbeschuldigten Timo S. wird auch wegen versuchten Mordes ermittelt. Die Gruppe soll für eine Reihe von Anschlägen in Freital und Umgebung verantwortlich sein. Seit dem vergangenen Jahr sitzt ein Teil der Gruppe in Untersuchungshaft, weitere Mitglieder wurden im Frühjahr festgenommen. Timo S. musste sich bereits gerichtlich wegen der Verfolgung mit einem Auto von Pro-Asyl-Demonstranten verantworten. Die Gruppe stoppte das Fahrzeug - in dem auch der Sohn von Vizeministerpräsident Martin Dulig, Johann Dulig, saß - an der HEM-Tankstelle an der Tharandter Straße, dort schlugen sie mit einem Baseballschläger auf eine Scheibe des Autos, ein Insasse wurde verletzt. In diesem Fall wurden Bewährungsstrafen zwischen 10 bis 14 Monaten verhängt.