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Verdächtiger Wohnungsmieter von Al-Bakr bleibt in U-Haft

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Der als Komplize des mutma­ß­li­chen IS-Terro­risten Dschaber al-Bakr verdäch­tige Chalil A. bleibt in Unter­su­chungs­haft. Der 33 Jahre alte Syrer war am Dienstag am Bundes­ge­richtshof in Karls­ruhe einem Ermitt­lungs­richter vorge­führt worden. Dieser erließ einen neuen Haftbe­fehl, wie die Bundes­an­walt­schaft am Abend mitteilte. Chalil A.'s Anwalt Peter Hollstein sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass sein Mandant weiter in der Justiz­voll­zugs­an­stalt Dresden unter­ge­bracht werde.Al-Bakr hatte sich am vergan­genen Mittwoch in seiner Zelle in Leipzig erhängt. Die Ermittler gehen davon aus, dass er einen islamis­ti­schen Anschlag auf einen Berliner Flughafen plante. Gegen Chalil A. besteht laut Bundes­an­walt­schaft der „dringende Tatver­dacht“, dass er Al-Bakr seine Wohnung in Chemnitz überlassen und diesem beim Kauf der für den Spreng­stoff benötigten Materia­lien im Internet geholfen habe. Laut Hollstein stützt sich der Haftbe­fehl nur auf Indizien. Insbe­son­dere zur Betei­li­gung von Chalil A. an den Online-Bestel­lungen gebe es keine belast­bare objek­tive Beweis­lage.Die Vorfüh­rung vor einen Bundes­richter in Karls­ruhe war notwendig, weil Chalil A. zunächst nur aufgrund eines Haftbe­fehls des Amtsge­richts Dresden in Unter­su­chungs­haft gekommen war.(DPA)