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  • Lichterfahrten, wie hier in Jahnsdorf, locken jedes Jahr zur Weihnachtszeit zahlreiche Zuschauer an.

Veranstalter sollen Lichterfahrten in Sachsen frühzeitig anmelden 

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Wer in der kommenden Adventszeit eine Lichterfahrt durch Sachsen organisieren möchte, sollte sich frühzeitig um die nötigen Genehmigungen kümmern. Darauf weist Sachsens Infrastrukturministerium hin. Die Veranstalter sollen ihre geplanten Strecken und Abläufe demnach rechtzeitig mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden abstimmen. Der Antrag für die Veranstaltung muss spätestens vier Wochen vor dem Termin gestellt werden. Für die zusätzliche Beleuchtung an den Fahrzeugen ist außerdem eine Ausnahmegenehmigung nötig. Das sollte mindestens zwei Wochen vorher beantragt werden. Für dieses Jahr hat das Land die Regeln teilweise vereinfacht. So müssen unter anderem die Fahrzeugidentnummern der Teilnehmer nicht mehr angegeben werden.