Urteil zum Tod einer Schülerin in Großröhrsdorf: Sieben Jahre und sechs Monate
Das Gewaltverbrechen an einer Schülerin in Großröhrsdorf ist gesühnt worden. Das Landgericht in Bautzen verurteilte heute den Angeklagten wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis - nach Jugendstrafrecht. Der 16-Jährige hatte die Tat gestanden. Er tötete die 16-Jährige mit mehreren Messerstichen. Die Leiche wurde im September vergangenen Jahres in einem Garagenkomplex in Großröhrsdorf gefunden. Beide kannten sich, gingen in eine Schule. Die Frage nach dem Motiv sei aber offen geblieben, sagte uns der Anwalt des Opfers und dessen Eltern, Robert Zukowski. Auch wurde das Messer nicht gefunden. Beide hätten sich zu einem Gespräch getroffen. „Es kam zum Streit, der eskaliert ist“, so der Verteidiger des Angeklagten, Carsten Brunzel. Dabei sei es im wesentlichen um Beziehungsfragen gegangen.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und acht Monate gefordert und verlangte eine Verurteilung wegen Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Prozessbeteiligten hatten ein Rechtsgespräch geführt („Verständigung“). Im Falle eines Geständnisses stellte das Gericht einen bestimmten Strafrahmen in Aussicht. Dem stimmten die Parteien zu. Bei einer solchen Regelung erlangt der Schuldspruch erst in einer Woche Rechtskraft. Der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dafür ist bei Totschlag eine maximale Strafe von zehn Jahren möglich.
„Das Urteil kann den Schmerz nicht beseitigen. Es hilft aber zur Aufarbeitung“, so Anwalt Zukowski. Die Eltern des getöteten Mädchens hatten den Prozess verfolgt und waren auch bei der Urteilsverkündung. Die Mutter sei unzufrieden mit der nach ihrer Ansicht geringen Haftstrafe. Auch verstehe sie nicht, dass der Verurteilte nicht sofort in Haft komme. Erst müsse das Urteil rechtskräftig werden, dann könne er die Strafe antreten, so der Jurist. Der 16-Jährige befindet sich derzeit in einer sogenannten Haftvermeidungseinrichtung.