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Urteil: Nacktbild von Oberbürger­meisterin darf wieder gezeigt werden

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Das Nackt­bild von Oberbür­ger­meis­terin Helma Orosz darf wieder gezeigt werden. Das entschied am Nachmittag das Oberlan­des­ge­richt. Das Gemälde der Malerin Erika Lust zeigt Orosz barbusig und in rosa Strapsen vor der umstrit­tenen Waldschlöss­chen­brücke. Das Landge­richt hatte im Dezember per einst­wei­liger Verfü­gung entschieden, dass das Werk nicht mehr öffent­lich gezeigt werden darf. Dagegen legte die Malerin Berufung ein - mit Erfolg. In der Urteils­be­grün­dung des Oberlan­des­ge­richt heißt es, dass das Gemälde ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitge­schichte ist, dessen Zurschau­stel­lung die Klägerin nicht in berech­tigten Inter­essen verletzt und daher ohne ihre Einwil­li­gung verbreitet werden darf. Die Verfah­rens­kosten muss Orosz tragen.