Urteil: Nacktbild von Oberbürgermeisterin darf wieder gezeigt werden
Das Nacktbild von Oberbürgermeisterin Helma Orosz darf wieder gezeigt werden. Das entschied am Nachmittag das Oberlandesgericht. Das Gemälde der Malerin Erika Lust zeigt Orosz barbusig und in rosa Strapsen vor der umstrittenen Waldschlösschenbrücke. Das Landgericht hatte im Dezember per einstweiliger Verfügung entschieden, dass das Werk nicht mehr öffentlich gezeigt werden darf. Dagegen legte die Malerin Berufung ein - mit Erfolg. In der Urteilsbegründung des Oberlandesgericht heißt es, dass das Gemälde ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte ist, dessen Zurschaustellung die Klägerin nicht in berechtigten Interessen verletzt und daher ohne ihre Einwilligung verbreitet werden darf. Die Verfahrenskosten muss Orosz tragen.