Urteil: Dresdner Kita darf Polizist Hausverbot erteilen
Die alternative Kita „Conni“ in der Dresdner Neustadt darf weiter geöffnet bleiben. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Aufhebung der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt rechtswidrig war.
Die Behörde hatte die Entscheidung nach einer Elternbeschwerde getroffen. Ein Vater eines Kindes hatte Hausverbot in der Kita bekommen, weil er Polizist ist. Durch seine Anwesenheit sah der Verein sein sozialpädagogisches Konzept gefährdet.
Die Richter gaben der Kita jetzt recht: eine solche Ungleichbehandlung nach dem Beruf der Eltern darf der private Träger im Sinne seiner Arbeit vornehmen.
„Der Kläger hat den Ausschluss des Polizisten im Wesentlichen damit gerechtfertigt, dass er sein Gelände als Schutzraum für seine Jugendarbeit betrachte und Personen, die diesem Konzept nicht entsprächen, von seinem Privatbesitz fernhalten dürfe, um die sozialpädagogischen Voraussetzungen für diese Jugendarbeit sicherzustellen“, so das Dresdner Verwaltungsgericht.
