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Urteil: Jobcenter muss keine Privatschule zahlen

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Schüler aus Hartz 4-Familien haben keine Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer Privat­schule. Das entschied das Sozial­ge­richt Dresden. Im konkreten Fall wollte eine 17-Jährige die Kosten ihrer Abschluss­prü­fung an einer inter­na­tio­nalen Dresdmer Privat­schule in Höhe von 970 Euro vom Amt bezahlen lassen.  Die Richter lehnten den Antrag ab. Begrün­dung: der Bedarf an Schul­bil­dung sei durch die kosten­losen Regel­schulen ausrei­chend gedeckt.