Urteil: Jobcenter muss keine Privatschule zahlen
Zuletzt aktualisiert:
Schüler aus Hartz 4-Familien haben keine Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer Privatschule. Das entschied das Sozialgericht Dresden. Im konkreten Fall wollte eine 17-Jährige die Kosten ihrer Abschlussprüfung an einer internationalen Dresdmer Privatschule in Höhe von 970 Euro vom Amt bezahlen lassen. Die Richter lehnten den Antrag ab. Begründung: der Bedarf an Schulbildung sei durch die kostenlosen Regelschulen ausreichend gedeckt.