Urteil gegen Volkshaus-Brandstifter ist rechtskräftig
Es bleibt bei einer milden Strafe. Das Urteil im Prozess gegen die Volkshausbrandstifter in Weißwasser ist rechtskräftig. Die Berufung wurde nun von der Staatsanwaltschaft Görlitz zurückgenommen, teilte das Amtsgericht Weißwasser mit. Amtsrichter Alex Theile hatte Ende Mai die drei Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die damals 15-, 16- und 18-Jährigen müssen nun Sozialstunden ableisten. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft dann Berufung ein.
„Sie haben nicht nur Blödsinn gemacht, sondern der Stadt einen nicht unerheblichen Schaden zugefügt.“, sagte der Amtsrichter in der Urteilsbegründung. An dem Gebäude hänge viel Gemeinschaftsgefühl. „Das haben sie zerstört.“, so Theile weiter.
Sie schoben Langeweile, wussten nichts mit sich anzufangen. Da kamen sie auf die Idee, in einen „Lost Place“ einzusteigen. Es war das Volkshaus in Weißwasser. Die Drei kletterten über einen Zaun und krochen durch einen 20 Meter langen Lüftungsschacht. Sie stromerten durch das seit mehr als 20 Jahren leerstehende Gebäude. Im Großen Saal kamen sie auf die Idee zu kokeln. Sie zündeten zunächst Polsterstühle an. Das Feuer ging aber wieder aus.
Daraufhin brachen sie Holzlehnen ab und legten sie zu einem Haufen zusammen, so wie ein Lagerfeuer. Dann stellten sie sich ringsum und zündeten den Stapel mit zwei Feuerzeugen an, warfen dann noch einen Teppich und eine Plane drauf, um damit angeblich das Feuer zu ersticken. Erschrocken von den übermannshohen Flammen, ergriffen sie die Flucht.
Unterdessen läuft ein Rechtsstreit zwischen der Stadt und der kommunalen Versicherung. Die Stadt hatte knapp 1,6 Millionen Euro verlangt. Doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Ihre Auffassung: Wir zahlen nur für genutzte Gebäude. Das Volkshaus stand allerdings jahrelang leer. Der Fall beschäftigt aktuell in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Dresden.
Ein Verhandlungstermin Mitte Juni wurde kurzfristig aufgehoben. Der Senat peile eine außergerichtliche Einigung an, erklärte ein Gerichtssprecher. Beide Parteien wurden nun aufgefordert, ein Angebot vorzulegen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird am 8. Oktober erneut verhandelt.