Urteil gegen falsche Sekretärin
Eine 39-Jährige, die sich mit gefälschten Zeugnissen als Sekretärin im Landtag beworben hat, ist am Amtsgericht Dresden zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Prozess hatte die Frau zugegeben, die Noten ihres Realschulzeugnisses teils massiv verbessert und Beurteilungen früherer Arbeitgeber geschönt zu haben. Auch die Sekretärin-Ausbildung in der Abendschule war erfunden. Dem Parlament waren die falschen Bewerbungsunterlagen zunächst nicht aufgefallen. Dennoch war sie nicht eingestellt worden. Daraufhin hatte sie den Freistaat wegen Diskriminierung verklagt - und Schadenersatz verlangt. Sie sah sich wegen ihrer Schwerbehinderung benachteiligt. Erst durch die Klage flogen dann die Fälschungen auf.