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Urteil gegen falsche Sekretärin

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Eine 39-Jährige, die sich mit gefälschten Zeugnissen als Sekre­tärin im Landtag beworben hat, ist am Amtsge­richt Dresden zu zehn Monaten Haft auf Bewäh­rung verur­teilt worden. Im Prozess hatte die Frau zugegeben, die Noten ihres Realschul­zeug­nisses teils massiv verbes­sert und Beurtei­lungen früherer Arbeit­geber geschönt zu haben. Auch die Sekre­tärin-Ausbil­dung in der Abend­schule war erfunden. Dem Parla­ment waren die falschen Bewer­bungs­un­ter­lagen zunächst nicht aufge­fallen. Dennoch war sie nicht einge­stellt worden. Daraufhin hatte sie den Freistaat wegen Diskri­mi­nie­rung verklagt - und Schaden­er­satz verlangt. Sie sah sich wegen ihrer Schwer­be­hin­de­rung benach­tei­ligt. Erst durch die Klage flogen dann die Fälschungen auf.