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Urteil gegen Amokfahrer

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Im Verfahren um die spekta­ku­läre Verfol­gungs­jagd quer durch Dresden ist am Landge­richt das Urteil gefallen. Der Drogen­dealer muss für sieben­ein­halb Jahre ins Gefängnis. Zudem muss er zur Therapie. Der 35-Jährige war im September vergan­genen Jahres holly­woodreif vor der Polizei geflüchtet und quer durch die Stadt und den Großen Garten gerast. Der Angeklagte gestand alle Ankla­ge­punkte - dafür war ihm eine Höchst­strafe von 7 bis 8 Jahren in Aussicht gestellt worden.