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Urteil gefallen: H&M-Geiselnehmer ist ein freier Mann

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Das Urteil am Leipziger Landge­richt ist gefallen. Der Leipziger H&M-Geisel­nehmer wird für seine Tat nicht bestraft. Der 41-Jährige sei wegen einer wahnhaften Psychose nicht schuld­fähig gewesen, als er im Juni 2010 Kunden und Angestellte der Modekette in seine Gewalt brachte, urteilten die Richter. Sie entschieden sich auch gegen eine dauer­hafte Unter­brin­gung in der Psych­ia­trie. Damit verließ der 41-Jährige das Gericht am Mittag als freier Mann. Bei der Geisel­nahme im Juni vergan­genen Jahres war niemand verletzt worden. Aller­dings waren Verkäu­fe­rinnen und Kunden stunden­lang in Angst, denn der Täter war bewaffnet. Er wollte sich mit der Geisel­nahme Gehör verschaffen – Hinter­grund war ein angeb­li­cher Ärzte­pfusch.