Urteil gefallen: H&M-Geiselnehmer ist ein freier Mann
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Das Urteil am Leipziger Landgericht ist gefallen. Der Leipziger H&M-Geiselnehmer wird für seine Tat nicht bestraft. Der 41-Jährige sei wegen einer wahnhaften Psychose nicht schuldfähig gewesen, als er im Juni 2010 Kunden und Angestellte der Modekette in seine Gewalt brachte, urteilten die Richter. Sie entschieden sich auch gegen eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Damit verließ der 41-Jährige das Gericht am Mittag als freier Mann. Bei der Geiselnahme im Juni vergangenen Jahres war niemand verletzt worden. Allerdings waren Verkäuferinnen und Kunden stundenlang in Angst, denn der Täter war bewaffnet. Er wollte sich mit der Geiselnahme Gehör verschaffen – Hintergrund war ein angeblicher Ärztepfusch.