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Urteil: Beherber­gungssteuer in Dresden zulässig

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Die Beher­ber­gung­steuer in Dresden ist weitge­hend recht­mäßig. Das entschied am Donnerstag das Oberver­wal­tungs­ge­richt in Bautzen. Ledig­lich die Regel, dass Einrich­tungen mit weniger als fünf Betten von der Steuer befreit sind, verstößt gegen den Grund­satz gleich­mä­ßiger Besteuue­rung, hieß es. "Deren Befreiung von der Steuer­pflicht kann entgegen der Auffas­sung der Stadt Dresden nicht damit gerecht­fer­tigt werden, dass in diesen Fällen häufig eine Vermitt­lung durch Inter­net­por­tale erfolgt und deshalb die Steuer­er­he­bung bei diesem Perso­nen­kreis schwierig ist", hieß es von einer Sprecherin des OVG.Die übrigen Einwen­dungen des Hotel­be­triebs gegen die Beher­ber­gungs­steu­er­sat­zung der Stadt Dresden hatten keinen Erfolg. Die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt wurde vom Sächsi­schen  Oberver­wal­tungs­ge­richt nicht zugelassen. Die Betei­ligten können binnen eines Monats nach Zustel­lung des Urteils gegen die Nicht­zu­las­sung der Revision Beschwerde zum Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt erheben.(SächsOVG, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 5 C 4/16)Dresden erhebt seit dem Sommer vergan­genen Jahres die  Beher­bungs­steuer, über 8 Millionen Euro flossen bislang in die Stadt­kasse. Zuvor war die Betten­steuer in Dresden gericht­lich gekippt worden. Auch damals war das Oberver­wal­tungs­ge­richt in Bautzen betei­ligt. Das Gericht hatte damals mitge­teilt, Dresden könne ja die Beher­ber­gungs­steuer erheben.Seit Juli 2015 wird deshalb nun die Beher­ber­gungs­steuer erhoben, je nach Übernach­tungs­preis, werden verschie­dene Abgaben pro Übernach­tung fällig: Die Beher­ber­gungs­steuer beträgt bei einem Wert der Bemes­sungs­grund­lage:

  • bis unter 30,00 Euro: 1,00 Euro
  • von 30,00 Euro bis unter 60,00 Euro: 3,00 Euro
  • von 60,00 Euro bis unter 90,00 Euro: 5,00 Euro
  • von 90,00 Euro bis unter 120,00 Euro: 7,00 Euro

Audio:

Stadt­spre­cher Kai Schulz im Inter­view