Lebenslang im Radeberg-Mordprozess
Im Radeberg-Mordprozess ist heute das Urteil gefallen. Das Landgericht Görlitz verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Nach Überzeugung der Kammer hatte der 32-jährige Afghane seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Radeberg „heimtückisch und überraschend“ von hinten angegriffen und erdrosselt. Die fünf Jahre jüngere Afghanin wollte sich von ihm trennen, sie hatte einen Liebhaber in Dresden. Das habe der Angeklagte nicht geduldet. „Er hat seiner Frau das Recht abgesprochen, ohne ihn weiterzuleben“, so Richter Theo Dahm.
Beweise für die Tat, wie z.B. Zeugenaussagen, etwa von Hausbewohnern, gab es nicht. Das Gericht stützte sich auf Indizien („eine Vielzahl von kleinen Elementen“). „Der Mord war von ihm geplant und vorbereitet, er hatte ein Motiv und die Möglichkeit für die Tat. Einen anderen Täter gibt es nicht“, fasste Dahm zusammen.
So hatte der Angeklagte wenige Tage vor der Tat im Internet nach „Killingtipps“ gesucht und sich ein Video angeschaut, in dem ein Entertainer erklärt, wie ein Mann seine Frau umbringen kann.
In der Ehe kriselte es schon längere Zeit.Sie wollte ihn verlassen. Er sei nicht bereit gewesen, auf seine Frau einzugehen. Immer wenn sie von ihrem Freund aus Dresden zurückgekommen sei, habe sie sich vor ihrem Ehemann ausziehen müssen. Er habe „Spuren des Ehebruchs“ gesucht. Die Auseinandersetzungen gipfelten darin, dass die Frau für mehrere Tage Schutz im Frauenhaus suchte. Dort wurde ihr attestiert, dass sie sehr gefährdet sei. „Sie blieb wankelmütig, trennte sich nicht von ihrem Mann, sie hatte keine ausreichenden Deutschkenntnisse.“ Und auch wegen der drei gemeinsamen Kinder brachte sie es nicht fertig, einen Schlussstrich zu ziehen. Der Richter charakterisierte den Angeklagten als narzisstisch, dem die Bereitschaft fehle, auf andere einzugehen.
Der Angeklagte bestritt die Tat und beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Er behauptete , dass er zur Tatzeit nicht in der Wohnung war. Er sei mit seinen drei Kindern Döner und Getränke kaufen gewesen. Von unterwegs habe er seine Frau angerufen und zwei SMS geschickt, ohne aber Antwort zu bekommen. Als er zurückgekehrt sei, habe er seine Frau leblos auf dem Boden liegend im Schlafzimmer entdeckt. Das sah das Gericht anders. Er habe nach der Tat das Haus verlassen und sei diesen Weg gelaufen (1.762 Schritte, wie die Ermittler aus seinem Handy ausgelesen hatten). Er wollte sich damit offenbar ein Alibi verschaffen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Fall geht in die nächste Instanz. Verteidiger Andreas Suchy, der Freispruch gefordert hatte, wird Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Er zweifelt das Urteil an. „Eine Indizienkette darf nur auf Beweistatsachen gestützt werden, aber nicht auf Vermutungen“, sagte er uns.
Der Angeklagte brach nach der Urteilsverkündung in Tränen aus. Er war 2021 aus politischen Gründen aus Afghanistan nach Deutschland gekommen.