Und sie marschieren doch: Gericht gesteht Neonazis drei Kundgebungen zu
Neonazis dürfen an diesem Samstag an drei unterschiedlichen Orten in Dresden aufmarschieren. Das hat das Dresdner Verwaltungsgericht am Freitag entschieden. Demonstrationen und Kundgebungen verschiedener Anmelder dürfen nicht zu einer gemeinsamen Veranstaltung zusammengefasst werden, hieß es zur Begründung. Dies sei nicht von den Vorschriften des Versammlungsgesetzes gedeckt. Eine entsprechende Auflage der Stadt Dresden ist damit unwirksam. Die Stadt hatte Sicherheitsbedenken angemeldet und wollte deshalb die Veranstaltungen der Rechten an einem Ort konzentrieren. Die Polizei sah sich bisher nicht in der Lage, drei Aufzüge abzusichern. In Dresden werden am Samstag 4.000 Rechtsextremisten und 20.000 Gegendemonstranten erwartet. Im Vorfeld hatte die Stadt bereits angekündigt, eventuell noch vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.