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Und sie marschieren doch: Gericht gesteht Neonazis drei Kundgebungen zu

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Neonazis dürfen an diesem Samstag an drei unter­schied­li­chen Orten in Dresden aufmar­schieren. Das hat das Dresdner Verwal­tungs­ge­richt am Freitag entschieden. Demons­tra­tionen und Kundge­bungen verschie­dener Anmelder dürfen nicht zu einer gemein­samen Veran­stal­tung zusam­men­ge­fasst werden, hieß es zur Begrün­dung. Dies sei nicht von den Vorschriften des Versamm­lungs­ge­setzes gedeckt. Eine entspre­chende Auflage der Stadt Dresden ist damit unwirksam. Die Stadt hatte Sicher­heits­be­denken angemeldet und wollte deshalb die Veran­stal­tungen der Rechten an einem Ort konzen­trieren. Die Polizei sah sich bisher nicht in der Lage, drei Aufzüge abzusi­chern. In Dresden werden am Samstag 4.000 Rechts­ex­tre­misten und 20.000 Gegen­de­mons­tranten erwartet. Im Vorfeld hatte die Stadt bereits angekün­digt, eventuell noch vor das Oberver­wal­tungs­ge­richt zu ziehen.