Umweltamt vergibt Sondergenehmigungen für Public Viewings nach 22 Uhr
Zuletzt aktualisiert:
Das Umweltamt Dresden nimmt derzeit Anträge für das Public Viewing zur anstehenden Fußball-WM entgegen. Veranstalter brauchen eine Genehmigung für die Spiele ab 22 Uhr. Das Amt prüft dann in jedem Fall, wie hoch die Lärmbelästung für Anwohner durch das öffentliche Fußballschauen werden könnte. Erst dann wird entschieden. Grundlage ist eine Sonderverordnung der Bundesregierung, die das Public Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt. Aber Achtung: wer die Spiele im eigenen Garten oder auf dem Balkon verfolgt, muss darauf achten, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Hier gelten die üblichen Ruhezeiten. Die formlosen Anträge bitte per Mail an umwelt.recht2@dresden.de