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Umweltamt vergibt Sonderge­neh­migungen für Public Viewings nach 22 Uhr

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Das Umweltamt Dresden nimmt derzeit Anträge für das Public Viewing zur anste­henden Fußball-WM entgegen. Veran­stalter brauchen eine Geneh­mi­gung für die Spiele ab 22 Uhr. Das Amt prüft dann in jedem Fall, wie hoch die Lärmbe­läs­tung für Anwohner durch das öffent­liche Fußball­schauen werden könnte. Erst dann wird entschieden. Grund­lage ist eine Sonder­ver­ord­nung der Bundes­re­gie­rung, die das Public Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt. Aber Achtung: wer die Spiele im eigenen Garten oder auf dem Balkon verfolgt, muss darauf achten, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Hier gelten die üblichen Ruhezeiten. Die formlosen Anträge bitte per Mail an umwelt.recht2@dresden.de