- Bei der Landtagswahl kann auch per Brief gewählt werden. Aber Achtung: Die Briefe müssen rechtzeitig abgegeben werden!
Landtagswahl in der Dresdner Region: Alle Infos hier!
Es wird ernst: Am Sonntag, dem 1. September steht die Landtagswahl in Sachsen an. Aktuellen Umfragen zufolge wird es ein knappes Rennen zwischen der CDU und der AfD.
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wahlablauf zusammengestellt.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird direkt ein Abgeordneter aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Sachsen ist zur Landtagswahl in 60 Wahlkreise aufgeteilt. Acht davon liegen in Dresden. Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht direkt in den Landtag ein.
Mit der Zweitstimme wird die direkte Partei gewählt. Je mehr Zweitstimmen eine Partei hat, desto mehr Sitze im Parlament bekommt sie. Die Sitze werden nach zuvor aufgestellten Landeslisten vergeben.
Die direkt gewählten Abgeordneten und die über die Listen gewählten Abgeordneten bilden zusammen den sächsischen Landtag. In der Regel gehören ihm 120 Mitglieder ein.
Nach der Wahl bildet die Mehrheit der Abgeordneten die Regierungskoalition. Sie wählt den Ministerpräsidenten (aktuell: Michael Kretschmer, CDU) und unterstützt seine Staatsregierung.
Die Regierung wird zugleich auch von den anderen Abgeordneten kontrolliert, der sogenannten "Opposition".
Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt. Sie entscheiden u.a. über Gesetze und darüber, wofür Geld ausgegeben wird.
Wer kann alles wählen gehen?
In Sachsen leben 4 Millionen Menschen.
Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit über drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Sachsen hat, kann seine Stimme abgeben. Das betrifft im Freistaat etwa 3,3 Millionen Menschen.
Wo kann ich wählen?
Jeder Wahlberechtigte sollte per Post eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Darauf steht, wo man am 1. September seine Stimme abgeben kann.
Diese Wahllokale befinden sich in öffentlichen Gebäuden wie etwa Ämtern, Rathäusern, Schulen oder Kindertagesstätten. Sie sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alternativ gibt es eine Übersicht der Dresdner Wahllokale im Themenstadtplan.
Wie funktioniert das mit der Briefwahl?
Die Stimmabgabe per Briefwahl ist ebenso möglich. Dazu muss diese jedoch zuvor beantragt werden. Entweder geht das über die Wahlbenachrichtigungskarte oder direkt online.
Wer Briefwahl beantragt hat, erhält per Post seinen Wahlschein, einen Stimmzettel des Wahlkreises, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt zur Briefwahl.
Auf dem Merkblatt ist genau erklärt, welcher Schein in welchen Umschlag gesteckt werden muss. Anschließend muss der gelbe Umschlag zur Post gebracht werden. Innerhalb Deutschlands klappt das ohne Porto.
Mehr Informationen zum Briefwahlbüro in Dresden gibt es auf der Website der Stadt.
Bis wann muss der Wahlschein abgeschickt werden?
Der Wahlschein muss der zuständigen Wahlbehörde spätestens am Wahlsonntag bis 16 Uhr vorliegen. Damit alles rechtzeitig ankommt, sollte der Wahlbrief daher spätestens bis Donnerstag im Briefkasten liegen.
Was ist, wenn ich den Wahlbrief nicht rechtzeitig abgeschickt habe?
Wer es verpasst hat, seine ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig abzuschicken, kann diese auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus (grauer Briefkasten links neben dem Haupteingang) einwerfen. (Wichtig: anders als bei der Europa- und Kommunalwahl bis spätestens 16 Uhr am Wahlsonntag!)
Was mache ich, wenn ich die Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten habe?
Dresden: Bis Freitag, um 16 Uhr können die Briefwahlunterlagen und der Wahlschein persönlich vor Ort im Briefwahlbüro abgeholt werden. Vor Ort kann auch direkt gewählt werden. Dazu wird der Personalausweis oder Reisepass benötigt, sowie die Wahlbenachrichtigung.
Radebeul: Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber noch nicht erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend und bis spätestens Samstag, den 31. August, 12.00 Uhr an das Wahlbüro im Rathaus Radebeul, Pestalozzistraße 6, Erdgeschoss wenden. Mehr Details gibt es auf www.radebeul.de/Wahlen.html.
Freital: Auch in Freital kann man seine Briefwahlunterlagen und den Wahlschein persönlich vor Ort im Briefwahlbüro abholen. Hier kann auch direkt gewählt werden. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen ist vor Ort bis Samstag, 16 Uhr möglich. Wahlbriefe können auch in die Briefkästen der Stadtverwaltung Freital am Rathaus Deuben - Dresdner Straße 212, Rathaus Potschappel – Dresdner Straße 56 oder Verwaltungsgebäude Bahnhof Potschappel – Am Bahnhof 8 – Achtung! Briefkasten der Stadt Freital im Bahnhofsdurchgang eingeworfen werden. Mehr Informationen gibt es auf www.freital.de/Rathaus/Kommunalpolitik/Wahlen/.
Auch andere Personen können die Briefwahlunterlagen für einen selbst beantragen oder abholen. Dazu muss die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben werden.
Welche Parteien treten zur Wahl an?
In Sachsen treten 19 Parteien mit Landeslisten an. Dazu zählen neben den im Parlament bereits vertretenen politischen Kräften auch Neulinge wie das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) oder die Werteunion.
Mehr Informationen gibt es in unserem Artikel "Was man über die Wahl in Sachsen wissen muss".
Wie ist das mit der Wahlwerbung im Radio?
Alle zugelassenen Rundfunkveranstalter in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet Wahlwerbung auszustrahlen. Dabei gilt Landesrecht. Für Radio Dresden als privater Rundfunksender in Sachsen ist die Sächsische Landesmedienanstalt, kurz die SLM zuständig. In einer entsprechenden Satzung der SLM ist genau geregelt, welche Parteien zu welcher Zeit wie viel Platz für Wahlwerbung im Programm bekommen.
Hier der Link zur Wahlwerbesatzung: https://www.slm-online.de/presse-und-infothek/presse/meldung/wahlwerbesatzung/

