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U-Haft für dreisten Serienstraftäter aus Bulgarien

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Von der A17 gibt es für einen Bulgaren direkt in die JVA Dresden. Bei einer Kontrolle der Bundespolizei auf dem Parkplatz Am Heidenholz hatte sich herausgestellt, dass der 58-Jährige bis Sommer 2022 Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland hat. Grund dafür sind unter anderem 16 Verurteilungen wegen Eigentumsdelikten in Berlin.

In Folge der Verstöße gegen das Freizügigkeitsgesetz wurde er unter anderem bereits dreimal nach Bulgarien abgeschoben, letztmalig im Oktober 2020. Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Die Bundespolizei leitete unter anderem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz ein.

Mit der erneuten unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht Untersuchungshaft angeordnet. Wenig später erfolgte seine Hafteinlieferung in die Justizvollzugsanstalt Dresden.