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Tourismus in der Sächsischen Schweiz läuft weiter

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Trotz der schweren Unwetterschäden läuft der Tourismus in der Sächsischen Schweiz weitgehend normal weiter. Die Auswirkungen auf Urlauber seien bislang gering, sagte Tino Richter, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz. 

Von den Schäden seien nur wenige touristische Einrichtungen betroffen. Dazu zählen die Wanderrast am Amselsee oder die Felsenbühne Rathen. 

Alle anderen Tourismusbetriebe und Gastgeber im Kurort Rathen sowie in der gesamten Sächsischen Schweiz stünden ihren Gästen in der Hauptsaison ohne Einschränkungen zur Verfügung. 

Zugleich sprach der Tourismusverband den Betroffenen des Unwetters sein tiefes Mitgefühl aus. Das schwere Unwetter hatte am Wochenende vor allem den Kurort Rathen getroffen. Dabei kam ein Mensch ums Leben.

Bastei bleibt in der Sächsischen Schweiz für Besucher erreichbar

Die Bastei bleibt trotz der schweren Unwetterschäden in der Sächsischen Schweiz für Besucher erreichbar. Der gewohnte Aufstieg vom Kurort Rathen ist wegen des gesperrten Schadensgebiets derzeit allerdings nicht möglich. 

Stattdessen können Besucher die Bastei von Stadt Wehlen aus zu Fuß erreichen oder mit dem Auto beziehungsweise dem Bus anreisen. Auch die meisten touristischen Betriebe und Gaststätten in der Region haben geöffnet. Von den Unwetterschäden betroffen sind nach Angaben des Tourismusverbandes nur wenige Einrichtungen, darunter die Wanderrast am Amselsee. 

Der Kurort Rathen hat  zum Spenden aufgerufen

Das schwere Unwetter hat im Kurort Rathen erhebliche Schäden verursacht. Wege, öffentliche Anlagen und Teile der örtlichen Infrastruktur wurden stark beschädigt. 

Die Aufräum-, Sicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden längere Zeit in Anspruch nehmen. Auch wenn Behörden, Einsatzkräfte, Unternehmen und viele freiwillige Helferinnen und Helfer bereits große Unterstützung leisten, werden nicht alle Schäden vollständig durch Versicherungen oder öffentliche Hilfen abgedeckt werden können. Die Gemeinde Kurort Rathen bittet daher um Spenden zur Unterstützung der Beseitigung der Unwetterschäden und zur Wiederherstellung der betroffenen kommunalen Infrastruktur.

Spendenkonto der Gemeinde Kurort Rathen

Kontoinhaber: Gemeinde Kurort Rathen

IBAN: DE35850503003000034098

BIC: OSDDDE81XXX

Kreditinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden

Weitere Betriebe von Unwetterschäden betroffen

Auch andere Betriebe der Sächsischen Schweiz sind vom Ereignis betroffen. Für den Gastronomen der Felsenbühne Rathen beispielsweise, Andreas Koreng, fällt vorerst die Belieferung der Felsenbühne weg. Auch hier wird um Spenden gebeten. Den Link zum Spendenkonto finden Sie hier. 

Einige Gebiete in der Sächsischen Schweiz bis zum 31. August gesperrt

Aufgrund der Unwetterschäden herrscht in einigen Teilen der Säschsichen Schweiz Betretungsverbot. Wie das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mitgeteilt hat, gilt das bis zum 31. August 2026. 

Das Sperrgebiet umfasst die in der Übersichtskarte rot schraffierten Waldflächen und Waldwege in den Gemeindeteilen von Rathen (rechtselbisch), Lohmen, Rathewalde und Hohnstein.

Insbesondere wird der Bereich des Wehlgrundes, des Raaberkessel und des Amselgrundes, der Schwedenlöcher und Zuwegung zur Basteibrücke von Altrathen bergaufwärts gesperrt. 

Die Sperrung betrifft in dem genannten Gebiet insbesondere die nachfolgenden Hauptwege einschließlich deren Nebenwege:

  • alle Wege von der Basteistraße abgehend östlich in Richtung Amselgrund, ausgenommen den Rathewalder Fußweg bzw. – im Gebiet Rathewalde – Basteiweg sowie den Weg südlich von der Basteistraße abgehen, den Rathewalder Fußweg tangierend und in östliche Richtung in Richtung Grünbach verlaufend
  • Basteiweg nach dem Ende der Bebebaung als Weg von Rathen bis zur Felsenburg (die Basteibrücke und der Bereich der Felsenburg Neurathen sind – aus Richtung Lohmen und Hohnstein über die Basteistraße zugänglich)
  • alle östlich der Basteistraße laufenden Wege (insbesondere Schwedenlöcher, Gansweg, Saugrund, Pionierweg, Höllgrund)
  • Pionierweg, Knotenweg (bis S 163 Ziegenrückenstraße)
  • Koppelsgrundweg, Füllhölzelweg, Querqwegm Scheibenweg sowie Gamrigweg vom Füllhözelweg bis Gamrig (Gamrig mit Zuwegung aus Richtung Waltersdorf ausgenommen)
  • Amselgrund und Mühlenweg nach dem Bebauungsende in nördliche Richtung
  • Tiefer Grund
  • Polenztal im Abschnitt nach dem Gasthaus Zum Polenztal (Hohnstein) bis zum Parkplatz Frinztalmühle (Porschdorf).