Totes Baby von Culitzsch: Anklage fordert mehr als fünf Jahre Haft
Der Prozess um den Tod eines Säuglings in Wilkau-Haßlau neigt sich dem Ende zu. Laut Anklage war es der Mutter wichtiger, dass niemand etwas bemerkt, als sich um den kleinen Jungen zu kümmern.Sie hat ihr Kind sich selbst überlassen, während sie penibel die Spuren der heimlichen Hausgeburt beseitigte: Im Prozess um ein totes Baby hat die Staatsanwältin vor dem Landgericht Zwickau fünfeinhalb Jahre Haft für die 33 Jahre alte Mutter gefordert. „Die Angeklagte hat den Tod des Kindes in Kauf genommen, um nicht entdeckt zu werden“, sagte Ines Leonhardt in ihrem Plädoyer am Donnerstag. Strafbar sei die Tat als Totschlag durch Unterlassen. Nach Überzeugung der Anklage wäre der kleine Junge höchstwahrscheinlich noch am Leben, wenn er nach der Geburt am 3. August 2016 entsprechend versorgt worden wäre. Die mehrfache Mutter habe den Säugling wider besseren Wissens weder abgetrocknet, noch warm gehalten und auch keinen Arzt gerufen, als das Kind vermutlich aufgrund von Anpassungsschwierigkeiten wimmerte. Stattdessen sei sie froh gewesen, dass das Neugeborene nicht geschrien habe, wie sie selbst eingeräumt hätte. „Sie wollten mit allen Mitteln verhindern, dass jemand merkt, dass Sie ein Kind bekommen haben“, so die Staatsanwältin.Die zuletzt als Kindergärtnerin tätige Erzieherin, eine Deutsche, hatte bereits zum Prozessauftakt Anfang März zugegeben, für den Tod des Säuglings verantwortlich zu sein. Demnach legte sie das tote Baby in einen Bettbezug und eine Mülltüte gewickelt auf einer Wiese in ihrem Wohnort Wilkau-Haßlau ab. Dort war der Leichnam zehn Monate später bei Mäharbeiten entdeckt worden. Die Frau hat drei Kinder im Alter zwischen fünf und zehn Jahren. Ein viertes Kind gebar sie 2014 anonym und gab es zur Adoption frei. Alle Kinder, auch das tot aufgefundene, stammen vom gleichen Vater. Dieser begleitet das Verfahren als Nebenkläger und will von den beiden letzten Schwangerschaften nichts bemerkt haben. Das familiäre Umfeld sei nicht einfach gewesen, sagte die Anklagevertreterin. Laut Nebenklage habe die Familie aber keinen Druck auf die Mutter ausgeübt. Diese hatte hingegen mehrfach betont, dass keines der Kinder von Seiten der Familie des Mannes gewollt gewesen sei. Unklar blieb jedoch, warum sie nicht verhütet hatte.Während des Prozesses kam zudem der Verdacht einer weiteren unentdeckten Schwangerschaft mit einem möglichen Geburtstermin im Frühjahr 2015 auf. Aufgrund entsprechender Suchanfragen im Internet läuft inzwischen ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die Frau.Hinzukommt nun die Aussage einer weiteren Zeugin zum Ende der Beweisaufnahme am Donnerstag. Laut einer ehemaligen Arbeitgeberin in einer Einrichtung der Jugendhilfe hatte die Frau im betreffenden Zeitraum nach einer achtwöchigen Krankschreibung deutlich an Gewicht verloren. Der Prozess wird kommende Woche Mittwoch mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil wird für den 30. Mai erwartet. (dpa)