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Töberich scheitert mit Schadens­er­satzklage gegen Stadt

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Die Archi­tektin Regine Töberich ist mit ihrer Schadens­er­satz­klage gegen die Stadt Dresden geschei­tert. Ein entspre­chendes Urteil wurde am Diens­tag­nach­mittag am Landge­richt Dresden verkündet. Töberich forderte bis zu 24 Millionen Euro Schadens­er­satz, da ihr geplantes Baupro­jekt Marina Garden an der Leipziger Straße gestoppt wurde. Das Landge­richt hat die Klage der "DresdenBau Projekt Marina City GmbH" gegen die Landes­haupt­stadt (Akten­zei­chen 5 O 1573/15) in der ersten Instanz abgewiesen, teilte die Stadt mit. Mit der Klage macht die DresdenBau Projekt Marina City GmbH Schaden­er­satz­an­sprüche gegen die Landes­haupt­stadt Dresden im Zusam­men­hang mit der von ihr vormals geplanten Errich­tung von Wohn- und Geschäfts­häu­sern mit Tiefga­rage zwischen Leipziger Straße und Elberadweg geltend. Mit der Entschei­dung des Gerichts ist diese Forde­rung nunmehr zurück­ge­wiesen worden.Das Gericht bestä­tigte nun die Argumen­ta­tion der Stadt, dass eine positive Bauvor­an­frage nicht mit einer Bauge­neh­mi­gung gleich­zu­setzen ist. Töberich hatte im Streit um das Bauprojekt im vergangenen Jahr auch ein Stück des Elberadweges wegbaggern lassen - allerdings das falsche Stück, das sich nicht auf ihrem Grundstück befand.Grünen-Stadtrat Thomas Löser kommen­tierte das Urteil bei Twitter: "Wenn Frau Töberich wirklich wöllte, könnte sie sofort bauen. Aber keinen "Stalin­ba­rock" und nicht im Überschwem­mungs­ge­biet." Der Frakti­ons­chef der Linken, André Scholl­bach, sagte: "Wir begrüßen es, dass die Immobi­li­en­spe­ku­lantin mit ihrem monate­langen Herums­pek­ta­keln keinen Erfolg hatte. Dieses Bauvor­haben hätte für den Hochwas­ser­schutz erheb­liche Nachteile gebracht. Deshalb war es richtig, den Inter­essen der Allge­mein­heit den Vorrang vor den kommer­zi­ellen Inter­essen einer einzelnen Person zu geben." Töberich wollte für "Marina Garden" 320 Wohnungen auf dem Areal an der Leipziger Straße bauen, später reduzierte sie die Pläne auf 180 Wohnungen. Stadt­ver­wal­tung und Stadtrat meldeten immer wieder Bedenken an. Töberich oder ihr Anwalt war zum Urteils­spruch nicht am Landge­richt. Ob sie in Berufung gehen wird, ist noch offen. Auch was aus dem Grund­stück wird, ist noch offen. Zwischen­zeit­lich wurde disku­tiert, ob dort provi­so­ri­sche Asylun­ter­künfte entstehen können. Töberich selbst wollte sich nach dem Streit mit der Stadt nicht­mehr als Bauherrin in Dresden engagieren.