Töberich scheitert mit Schadensersatzklage gegen Stadt
Die Architektin Regine Töberich ist mit ihrer Schadensersatzklage gegen die Stadt Dresden gescheitert. Ein entsprechendes Urteil wurde am Dienstagnachmittag am Landgericht Dresden verkündet. Töberich forderte bis zu 24 Millionen Euro Schadensersatz, da ihr geplantes Bauprojekt Marina Garden an der Leipziger Straße gestoppt wurde. Das Landgericht hat die Klage der "DresdenBau Projekt Marina City GmbH" gegen die Landeshauptstadt (Aktenzeichen 5 O 1573/15) in der ersten Instanz abgewiesen, teilte die Stadt mit. Mit der Klage macht die DresdenBau Projekt Marina City GmbH Schadenersatzansprüche gegen die Landeshauptstadt Dresden im Zusammenhang mit der von ihr vormals geplanten Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern mit Tiefgarage zwischen Leipziger Straße und Elberadweg geltend. Mit der Entscheidung des Gerichts ist diese Forderung nunmehr zurückgewiesen worden.Das Gericht bestätigte nun die Argumentation der Stadt, dass eine positive Bauvoranfrage nicht mit einer Baugenehmigung gleichzusetzen ist. Töberich hatte im Streit um das Bauprojekt im vergangenen Jahr auch ein Stück des Elberadweges wegbaggern lassen - allerdings das falsche Stück, das sich nicht auf ihrem Grundstück befand.Grünen-Stadtrat Thomas Löser kommentierte das Urteil bei Twitter: "Wenn Frau Töberich wirklich wöllte, könnte sie sofort bauen. Aber keinen "Stalinbarock" und nicht im Überschwemmungsgebiet." Der Fraktionschef der Linken, André Schollbach, sagte: "Wir begrüßen es, dass die Immobilienspekulantin mit ihrem monatelangen Herumspektakeln keinen Erfolg hatte. Dieses Bauvorhaben hätte für den Hochwasserschutz erhebliche Nachteile gebracht. Deshalb war es richtig, den Interessen der Allgemeinheit den Vorrang vor den kommerziellen Interessen einer einzelnen Person zu geben." Töberich wollte für "Marina Garden" 320 Wohnungen auf dem Areal an der Leipziger Straße bauen, später reduzierte sie die Pläne auf 180 Wohnungen. Stadtverwaltung und Stadtrat meldeten immer wieder Bedenken an. Töberich oder ihr Anwalt war zum Urteilsspruch nicht am Landgericht. Ob sie in Berufung gehen wird, ist noch offen. Auch was aus dem Grundstück wird, ist noch offen. Zwischenzeitlich wurde diskutiert, ob dort provisorische Asylunterkünfte entstehen können. Töberich selbst wollte sich nach dem Streit mit der Stadt nichtmehr als Bauherrin in Dresden engagieren.
Wenn Frau #Töberich wirklich wöllte, könnte sie sofort bauen. Aber keinen "Stalinbarock" und nicht im Überschwemmungsgebiet. #MarinaGarden
— Thomas Löser (@Theodabei) 8. November 2016